Dürre in der EU: Keine Sondermassnahmen geplant

Trotz der anhaltenden Dürre in vielen Teilen Europas plant die EU-Kommission vorerst keine zusätzlichen Sondermassnahmen für die Landwirtschaft. Sie verweist auf bestehende Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten.

AgE |

Die EU-Kommission will auf die Dürrefolgen und die daraus resultierenden Belastungen für viele Landwirte in der Europäischen Union vorerst nicht mit der Lockerung bestehender Regularien reagieren.

Auf die Anfrage von Agra Europe, ob gezielte Erleichterungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angestrebt würden, verwies ein Sprecher der EU-Kommission lediglich auf die bereits bestehenden Möglichkeiten, um betroffene Bauern zu entlasten.

Hansen beobachtet die Lage

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hatte kurz zuvor über verschiedene Social-Media-Kanäle erklärt, die Situation intensiv zu beobachten. Zudem kündigte er an, dass das Thema die EU-Landwirtschaftsminister beim informellen Agrarrat in Irland vom 6. bis 8. September sowie beim regulären Ministertreffen am 28. September beschäftigen werde. Konkreter wurde Hansen nicht.

Laut dem Kommissionssprecher ist es eines der Hauptziele der GAP, «den Agrarsektor widerstandsfähiger zu machen und besser an den Klimawandel anzupassen». Dies geschehe beispielsweise durch die Unterstützung der Landwirte mit Einkommenshilfen und Instrumenten zum Risikomanagement, etwa Versicherungsprogrammen.

Des Weiteren wies der Sprecher auf die widerstandsfähigeren Bewirtschaftungspraktiken hin, die durch die GAP gefördert würden. Er nannte hier unter anderem Anbaudiversifizierung, Agroforstwirtschaft, Bodenschutz und nachhaltige Anbaumethoden.

Ein weiteres wichtiges GAP-Instrument sei es, Investitionen in eine effiziente Bewässerung, klimaresistente Infrastruktur, wassersparende Technologien und eine bessere Wasserbewirtschaftung zu fördern. Damit wolle man Landwirten bei der Bewältigung von Dürre und Hitzestress helfen.

Andere Möglichkeiten vorhanden

Ausserdem erinnerte der Sprecher daran, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hätten, den Bedarf an Entschädigungen für Landwirte durch Flexibilitäten in ihren Strategieplänen und über staatliche Beihilfen zu decken.

Viele Pfeile im Köcher, um die Landwirte zu unterstützen, hat die EU-Kommission ohnehin nicht. Ein Aussetzen der Stilllegungspflicht im GLÖZ-Standard 8, wie es zu Beginn der russischen Invasion der Ukraine zum Einsatz gekommen war, ist seit 2025 im GAP-Basisrechtsakt bis zum Ende der aktuellen Förderperiode ohnehin dauerhaft festgeschrieben.

Agrarreserve ist bereits leer

Bei der Dürre 2018 wurde EU-weit von der Kommission eine vorzeitige Auszahlung der GAP-Gelder zugelassen. In diesem Jahr ist dies bereits über den Düngemittelaktionsplan möglich.

Auch ein mögliches Anzapfen der EU-Agrarreserve ist zumindest in diesem Jahr nicht mehr möglich. Ebenfalls zur Abfederung der angespannten Preislage auf dem Düngemittelmarkt wurden die für das laufende Kalenderjahr verfügbaren Gelder bereits an alle 27 Mitgliedstaaten ausgereicht. 

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