Die Bürgerinitiative fordert einen Rechtsrahmen, der auf mehreren Elementen beruht, teilt die EU-Kommission in einem Communiqué mit.
Dazu zählen die vorrangige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Lebensmittelproduktion, die Gewährleistung der Nahrungsmittelsouveränität und die Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette und hohen Preisen. Die Initiative fordert also eine produktive Landwirtschaft.
Die Initianten fordern zudem die Einrichtung eines europäischen Wasserbewirtschaftungsplans zur Gewährleistung der Wasserversorgung und -verteilung in der gesamten EU sowie einer EU-Agentur für Landwirtschaft und ländliche Wirtschaft. Diese soll den Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in den Entscheidungsprozessen der EU gewährleisten.
Nach der Registrierung haben die Initianten sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die EU-Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 109 Initiativen registriert.
