EU-Einigung: Das gilt künftig als «alkoholfreier» Wein

Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein geeinigt. Künftig darf Wein als «alkoholfrei» mit dem Zusatz «0,0%» gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht übersteigt, wie beide Seiten mitteilten.

awp |

Wie aus Angaben der EU-Staaten hervorgeht, dürfen Weine – ähnlich wie Bier – mit einem Gehalt von unter 0,5 Prozent Alkohol ebenfalls als «alkoholfrei» gekennzeichnet werden. Sie dürfen demnach aber nicht den Zusatz «0,0%» tragen.

Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent, deren Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde, sollen die Bezeichnung «alkoholreduziert» tragen dürfen. Die neuen Regelungen sollen den Weinproduzenten helfen, auf veränderte Marktbedürfnisse zu reagieren.

Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten formell angenommen werden. Das ist in der Regel Formsache.

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