Die Europäische Kommission hat eine neue Sorte von gentechnisch veränderten Raps zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen und eine entsprechend Zulassung für genetisch veränderte Sojabohnen verlängert. Beide Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU.
Die Zulassungen gelten für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder im zuständigen Ständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht.
Alle Produkte, die aus den beiden Pflanzen hergestellt werden, unterliegen den Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO (gentechnisch veränderte Organismen) und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich.
Damit sie erteilt wird, muss eine Voraussetzung erfüllt sein: der Nachweis, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
