In der EU gelten für Einfuhren aus Drittstaaten künftig strengere Vorgaben im Hinblick auf die Rückstände von Thiacloprid. Das bedeutet, dass die maximal zulässigen Konzentrationen des insektiziden Wirkstoffs zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm je Kilogramm liegen müssen.
Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission wurde Mitte Juli von den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) abgesegnet. Das haben Kommissionskreise gegenüber Agra Europe bestätigt.
Nun sollen für den neonikotinoiden Wirkstoff Thiacloprid dieselben Regeln gelten, die Anfang 2023 für die zwei zur selben Gruppe zählenden Wirkstoffe Clothianidin und Thiamethoxam in Kraft getreten sind. Die dort zulässigen Rückstandshöchstmengen sind auf die Nachweisgrenze gesenkt worden.
Seit 2020 nicht mehr zulässig
Erst im Januar war die Brüsseler Behörde mit dem Versuch, für importierte Agrarprodukte die bis dahin zulässige Rückstandsmenge für Thiacloprid beizubehalten, gescheitert. Die Europaabgeordneten hatten den entsprechenden Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zurückgewiesen. Die Kommission musste daraufhin einen neuen Entwurf präsentieren.
In der Europäischen Union ist der Einsatz von Thiacloprid seit 2020 nicht mehr zulässig. Zuvor hatte bereits die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bedenken mit Blick auf die Kontamination des Grundwassers und der Reproduktionstoxizität vorgebracht. Überdies wurde in mehreren wissenschaftlichen Publikationen festgestellt, dass der Pflanzenschutzmittelwirkstoff ungeborene Kinder schädigen kann. Auch seien besondere Risiken für Bestäuber möglich.
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