EU: Grünes Licht für digitale Etiketten

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über die digitale Kennzeichnung von Düngeprodukten angenommen. Die digitalen Etiketten bleiben für die Hersteller freiwillig. Ziel der Digitalisierung in diesem Bereich ist es, Kosten und bürokratischen Aufwand zu senken. Ab dem Inverkehrbringen des Düngemittels müssen die digitalen Etiketten für mindestens zehn Jahre abrufbar sein.

AgE |

Grünes Licht aus den EU-Mitgliedsstaaten für die digitale Kennzeichnung von Düngemitteln: Gemäss einer vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Verordnung können auf Düngerverpackungen in Zukunft QR- oder Strichcodes abgedruckt werden, über die die Verwender zu einer Website gelangen, auf der dann die Etikettinformationen hinterlegt sind.

Physische Etiketten sollen erhalten bleiben, sofern diese erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen nicht ausgeschlossen werden. Ausserdem ist vorgesehen, dass Hersteller frei entscheiden können, ob sie ein digitales Etikett bereitstellen. So sollen insbesondere für kleine Unternehmen unnötige Kosten vermieden werden.

Von der Einführung der digitalen Etiketten verspricht sich die EU auf der Herstellerseite geringere Kosten, weniger Bürokratie sowie einen kleineren CO2-Fussabdruck. Für den Anwender wird eine bessere Lesbarkeit der Anwendungsinformationen erwartet. Ab dem Inverkehrbringen eines Produkts müssen die digitalen Etiketten für mindestens zehn Jahre verfügbar sein.

Kommentare (1)

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  • Rothmeyer | 30.07.2024
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