EU-Importstopp für brasilianisches Rindfleisch rückt näher

Brasilien droht ab Anfang September der vorläufige Verlust des EU-Marktzugangs für Rindfleisch. Nach Angaben der EU-Kommission fehlen weiterhin die erforderlichen Nachweise zum Verzicht auf bestimmte antimikrobielle Wachstumsförderer.

AgE |

Die Wahrscheinlichkeit, dass Brasilien ab dem 3. September vorerst kein Rindfleisch mehr in die Europäische Union einführen darf, steigt. Das Problem: Die Regierung in Brasília konnte bisher nicht sicherstellen, dass für den europäischen Markt bestimmtes Rindfleisch nicht in Kontakt mit antimikrobiellen Wachstumsförderern gekommen ist. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber Agra-Europe bestätigt hat, sind bisher keine ausreichenden Nachweise erbracht worden.

Nachweis fehlt

Bis zur Deadline wird in Brüssel kaum noch damit gerechnet, dass die Regierung in Brasília es noch schaffen wird, die Anforderungen der EU zu erfüllen. Das bestätigen Kommissionskreise auf Nachfrage. Einer der Gründe dafür ist, dass die Masttiere in der Regel mit zwei Jahren geschlachtet werden. Kann nicht über den gesamten Zeitrahmen nachgewiesen werden, dass die Rinder nicht mit in der EU verbotenen Wirkstoffen oder nach EU-Recht als Reserveantibiotika deklarierten Wirkstoffen behandelt worden sind, darf das Fleisch nicht in den EU-Binnenmarkt geliefert werden.

Die Sprecherin unterstrich, dass die bisher noch vorläufige Auslistung des bevölkerungsreichsten Mercosur-Staates auf neuen Vorschriften für den Antibiotikaeinsatz in der Veredelung beruhe. Beide Vorgaben sind Teil der novellierten EU-Tierarzneimittelverordnung, die seit dem 28. Januar 2022 gilt und auch Einfuhren aus Drittstaaten erfasst.

Zeitnah EU-Audits zu Geflügel und Honig

Anders als bei Rindfleisch soll Brasilien die Nachweise für einen regelgerechten Umgang bei Geflügel und Honig bei der EU-Kommission eingereicht haben. Laut der Sprecherin soll Ende August noch ein Team aus Kommissionsexperten der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) der EU-Kommission vor Ort ein entsprechendes Audit durchführen.

Dass der Marktzugang bei Geflügel und Honig, vorbehaltlich einer positiven Prüfung, zumindest theoretisch noch möglich ist, liegt der Behördensprecherin zufolge an den bei beiden Erzeugnissen deutlich kürzeren Produktionszyklen. Bevor er gewährt werden kann, ist auch noch die Zustimmung der Experten der EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) vor dem 3. September erforderlich.

Verhandlungen werden intensiviert

Unterdessen hat die brasilianische Regierung eigenen Angaben zufolge die Verhandlungen mit der Europäischen Union intensiviert, um den Marktzugang für tierische Produkte – insbesondere Rind- und Geflügelfleisch – wiederherzustellen. Agrarminister de Paula hält EU-Vorgehen für «inakzeptabel»Landwirtschaftsminister André de Paula erklärte gegenüber dem brasilianischen Nachrichtendienst für Landwirtschaft «Canal Rural» am 20. August, man habe das Thema als «strategisch wichtig eingestuft».

De Paula zufolge hat die Wiederaufnahme Brasiliens in die Liste der EU-zugelassenen Lieferländer für Rindfleisch «oberste Priorität». «Dass wir von der Liste gestrichen wurden, ist inakzeptabel», konstatierte er. Nichtsdestoweniger räumte der Minister ein, dass der Prozess voraussichtlich länger dauern werde. Selbst nach den Anpassungen, um die europäischen Vorgaben zu erfüllen, könnte der bei Rindfleisch längere Produktionszyklus die Wiederaufnahme der Lieferungen verzögern. Mehr Erfolg verspricht sich der Agrarminister bei Geflügel, da hier die entsprechenden Durchlaufzeiten kürzer seien.

EU wichtiger Markt

Laut André de Paula verfolgt die Regierung einen ressortübergreifenden Ansatz, der auch das Aussenministerium und das Büro von Präsident Lula da Silva einbezieht. Man werde gegenüber der EU nachweisen, dass sämtliche europäischen Protokolle eingehalten würden. Fast zeitgleich habe Brasília die «Verwendung von leistungsfördernden Zusatzstoffen, die antimikrobielle Wirkstoffe enthalten, welche als für die Human- oder Veterinärmedizin bedeutend eingestuft sind» verboten, konstatierte der Agrarminister. Konkret geht es dabei laut dem brasilianischen Landwirtschaftsministerium um Avoparcin, Bacitracin, Zinkbacitracin, Bacitracin-Methylendisalicylat und Virginiamycin. Nicht auf der Liste steht zum Beispiel Flavomycin, das in der Humanmedizin nicht verwendet wird.

Laut dem Branchenverband Abiec belief sich der Rindfleischexport der Brasilianer in den ersten sieben Monaten dieses Jahres auf insgesamt 1,97 Mio. Tonnen Rindfleisch. Das waren knapp ein Zehntel mehr als im Vergleichszeitraum 2025. Neben China, den USA, Russland und Chile zählt die Europäische Union zu den Hauptabnehmern von brasilianischem Rindfleisch. Die EU-Mitgliedstaaten kauften im ersten Halbjahr 2026 zusammen 63'700 Tonnen ein, was Abiec zufolge ebenfalls einem Zuwachs von 10 Prozent entsprach.

Wird der EU-Markt entlastet?

Für die europäischen Rindfleischerzeuger stellt sich nun die Frage, ob nur wenige Monate nach dem vorläufigen Start des Handelsabkommens mit dem Mercosur-Block am 1. Mai dieses Jahres nun weniger Rindfleisch auf den EU-Binnenmarkt geliefert wird.

Einschränkungen der übrigen drei Mercosur-Mitglieder Argentinien, Paraguay und Uruguay wird es jedenfalls nicht geben. Je nachdem, wie die internen Diskussionen über die Verteilung der Rindfleischquote von 99'000 Tonnen pro Jahr unter einem präferierten Zollsatz in die EU verlaufen, stehen die Länder jedenfalls bereit, mögliche Lücken aufzufüllen.

Antibiotische Wachstumsförderer in Argentinien verboten

In Argentinien dürfen Antibiotika seit 2024 nicht mehr als Wachstumsförderer eingesetzt werden. Bereits 2019 hatte das Land damit begonnen, für den Antibiotikaeinsatz eine Minimierungsstrategie umzusetzen. Das umfasste auch bereits Verbote für einzelne Mittel als Wachstumsförderer.

Der schrittweise Ausstieg wurde 2024 vollständig vollzogen. Argentinischen Medienberichten zufolge hatten diese Massnahmen aus Buenos Aires auch zum Ziel, den eigenen Export in die EU abzusichern.

Teilweises Verbot in Paraguay und Uruguay

In Paraguay gibt es ein teilweises Verbot für den leistungssteigernden Einsatz antibiotischer Mittel. Tiere, die im freiwilligen Rückverfolgungssystem «Sitrap» registriert sind, dürfen in keinem Fall entsprechende Wachstumsförderer bekommen.

Das Verbot für «Sitrap»-registrierte Tiere wird auch damit begründet, den Vorgaben der EU entsprechen zu wollen. Auch Uruguay hält laut Regierungsangaben die EU-Vorgaben durch ein Rückverfolgungssystem ein. Ein komplettes Verbot gibt es wohl auch da nicht.

Kommentare (1)

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  • Peter Reichen | 26.08.2026
    Seit wann sind wir in der EU?
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