EU kürzt Direktzahlungen

Um sicherzustellen, dass die Krisenreserve für die europäische Landwirtschaft in Höhe von 450,5 Mio Euro im EU-Haushalt 2017 zur Verfügung steht, hat die Europäische Kommission jetzt vorgeschlagen, die Direktzahlungen für die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um rund 1,37 % zu kürzen.

Um sicherzustellen, dass die Krisenreserve für die europäische Landwirtschaft in Höhe von 450,5 Mio Euro im EU-Haushalt 2017 zur Verfügung steht, hat die Europäische Kommission jetzt vorgeschlagen, die Direktzahlungen für die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um rund 1,37 % zu kürzen.

Dies gilt aber nur für Zahlungen oberhalb von 2 000 Euro je Betrieb. Das EU-Neumitglied Kroatien ist noch von der Kürzung ausgenommen. Falls der Krisenfonds nicht benötigt wird, erfolgt eine Rückerstattung. Im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die Kürzung der Direktzahlungen auf etwa 1,39 %. Die Kommission folgt mit dieser Beihilfenreduzierung den EU-Vorschriften für Finanzdisziplin bei der GAP-Haushaltsführung.

Dies sei ein normales, nach den EU-Haushaltsvorschriften vorgeschriebenes Verfahren, das keinerlei Vorentscheidungen treffe über die mögliche Nutzung der Reserve, hieß es am vergangenen Donnerstag (31.3.) in der Kommission. Nach diesem Verfahren muss die Brüsseler Behörde jeweils bis Ende März einen Vorschlag unterbreiten. Rat und Europaparlament müssen dann bis Ende Juni die endgültige Kürzungsrate festlegen. Einigen sie sich nicht, legt die Kommission diese Rate fest.

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