EU und Chile bauen Agrarhandel aus

Die Europäische Union und Chile haben den Ausbau ihrer Handelsbeziehungen vereinbart. Mit einer Zollfreiheit für 99,9% der EU-Ausfuhren nach Chile erwartet die EU eine Steigerung ihrer Exporte im Wert von bis zu 4,4 Mrd Franken (4,5 Mrd. Euro). Unter anderem wird Chile die Einfuhren von Milchprodukten sowie Lebensmittelzubereitungen aus der EU liberalisieren.

Die bestehenden Zollkontingente für EU-Käse und für in Chile verarbeitetes Getreide, chilenische Süsswaren, Schokolade, Kekse und zubereitete Pilze gelten vorübergehend weiterhin, sollen aber spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten des modernisierten Abkommens endgültig liberalisiert werden.

Für die verbleibenden Produkte gewährt die EU zusätzlichen Marktzugang nur in Form von zollfreien Kontingenten.

Einfuhrquote für Fleisch abgeschafft

Für Fleisch wird die bisher für Chile geltende jährliche unbegrenzte steigende Einfuhrquote abgeschafft. Stattdessen werden die bestehenden Einfuhrquoten um 18’000 t für Geflügelfleisch, um 9’000 t für Schweinefleisch, um 4’000 t für Schaffleisch und um 2’000 t für Rindfleisch aus Chile in die EU erhöht.

Die EU wird auch neue zollfreie Kontingente für Fruchtzubereitungen (10’000 t), Olivenöl (11’000 t), Apfelsaft (2’000 t), Eier (500 t), Stärke und Stärkederivate (300 t), zuckerreiche Produkte (1’000 t), Süssmais (800 t), Ethanol (2’000 t) und Rum (500 hl) öffnen.

Für Knoblauch aus Chile erhöht die EU die bestehende Einfuhrquote auf insgesamt 2’000 t. Schliesslich hat Chile der EU zugesichert, den Schutz von geografischen Bezeichnungen zu berücksichtigen.

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