Dänischer Feta wird verboten

Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen.

Hersteller aus EU-Ländern dürfen nach einem Urteil des EuGH in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstösse zu verfolgen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Rechtssache C-159/20).

Der EuGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuliess, dass dort erzeugter Käse unter Verwendung des Namens Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten unterstützt durch Griechenland und Zypern vor. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Union vermarktet würden, nicht aber für Ausfuhren in Drittländer.

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