F: Generationenwechsel im Fokus

Nach langem politischen Tauziehen hat das Gesetz zur Zukunft der französischen Landwirtschaft nun die parlamentarische Zustimmung erhalten. Der Gesetzestext deckt eine Vielzahl von Themen ab, etwa die Hofübergabe und Betriebsgründungen oder die Ahndung von Umweltverstössen. Während Bauernverband und Junglandwirte das finale Gesetz begrüssen, üben Umweltverbände scharfe Kritik.

In Frankreich hat das Gesetz zur Zukunft der Landwirtschaft (LOA) nach langem Hin und Her nun seine finale Zustimmung erhalten. Einer der wichtigsten Bestandteile des Vorhabens ist, dass der Schutz, die Aufwertung und die Entwicklung der Landwirtschaft in den Rang eines «wichtigen allgemeinen Interesses» gehoben werden. Die Ernährungssouveränität ist künftig ein «grundlegendes Interesse der Nation».

Mit den Arbeiten am Gesetzentwurf war bereits 2023 begonnen worden, damals standen Leitlinien zur künftigen Ausrichtung der Landwirtschaft in Verbindung mit einem Gesellschaftsvertrag im Vordergrund. Nach den Bauernprotesten wurde das Vorhaben von der Regierung indes vor allem dazu genutzt, den Forderungen der Branche entgegenzukommen. Nun muss das Gesetz noch vom Verfassungsrat abgesegnet werden.

Im Vorfeld der Abstimmungen in der Nationalversammlung und im Senat hatte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard den Druck auf die Abgeordneten erhöht und deutlich gemacht, dass sie auf der  Landwirtschaftsmesse SIA nicht vor die Landwirte treten wolle, um ihnen zu sagen, «dass die Parlamentarier sie nicht gehört haben». 

Zentrale Stelle für Betriebsübergaben

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass unter dem Namen «France Service Agriculture» eine zentrale Anlaufstelle für Betriebsübergaben und -gründungen eingerichtet wird. Zudem wird ein «Bachelor Agro» eingeführt, der einem dreijährigen Studium entspricht.

Daneben sieht der Kompromiss eine weitgehende Entkriminalisierung von Umweltverstössen vor. Strafen wurden deutlich verringert. So wurde nun eine Pauschalstrafe von 422 Franken (450 Euro) für „unbeabsichtigte“ Schäden an Artenvielfalt oder Biotopen eingeführt, statt eines Bußgeldes von 70’391 Franken (75’000 Euro) und einem Jahr Gefängnis. Die «Entkriminalisierung» gilt nicht für Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Aktivitäten, die dem Wassergesetz unterliegen.

Einzug in den Kompromisstext hat auch das Ziel gefunden, bis 2030 insgesamt 21% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften. Auch werden nun «Klimawandel und Umweltschutz» wieder als grosse Herausforderungen in der Agrarpolitik benannt; dieser Passus war im Senat zuvor entfernt worden. Nicht in die endgültige Fassung hat es aber  - wie vom Oberhaus angestrebt - der Begriff «Agrarökologie» geschafft.

Lob und Kritik

Der Bauernverband (FNSEA) wertete das LOA als wichtige Antwort auf die Erwartungen der Landwirte, die sie bei den Bauernprotesten Anfang 2024 geäussert haben. Für den Verband ist es beim Generationenwechsel von entscheidender Bedeutung, den Landwirten Klarheit und Perspektive zu geben. Positiv wird daher verbucht, dass mit «France Service Agricole» den Bauern eine einzige Anlaufstelle zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Schaffung des Bachelor Agro sei von «entscheidender Bedeutung», um die fachlichen Kompetenzen an die Bedürfnisse der Landwirte in ihrem sich wandelnden Umfeld anzupassen.

Zudem begrüsste der FNSEA die Entkriminalisierung bestimmter Umweltverstösse und die Beschleunigung der Entscheidungen in Verfahren gegen Wasserbauprojekte oder Tierhaltungsgebäude.

Die Organisation der Junglandwirte (JA) bedauerte, dass die finale Fassung des Gesetzes einen Teil der ursprünglichen Ambitionen im Hinblick auf den Generationenwechsel verloren habe. Gleichwohl ist das Gesetz aus ihrer Sicht notwendig, um den Berufsstand voranzubringen. Die JA kündigte an, sich weiterhin auf europäischer Ebene für ein ehrgeiziges Begleitprogramm für die Betriebsgründung und Hofübergabe einsetzen zu wollen.

Umweltverbände übten indes teil scharfe Kritik. Die Verbändeplattform «Collectif Nourrir» wertete die Entkriminalisierung von Umweltverstössen als einen «grossen Rückschritt». Für den Umwelt-Dachverband France Natur Environnement (FNE) kommt dies einer «Straffreiheit für die Schädigung der biologischen Vielfalt» gleich. Er befürchtet eine «Vervielfachung der Zerstörungen» und sieht Widersprüche zum europäischen Recht und der EU-Rechtsprechung. 

 

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