F: Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

In Frankreich müssen Detailhändler von Montag an Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird.

sda |

Das teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stosse aber häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird. Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgrösse ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte.

Die Regelung zur Kenntlichmachung sogenannter «Shrinkflation» hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, als viele Menschen über hohe Lebensmittelpreise klagten und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

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