F: «Spritz»-Drohen für Landwirte

In Frankreich hat das Parlament einem Gesetz zugestimmt, das Landwirten jetzt erstmals ermöglicht, Pflanzenschutzmittel per Drohne ausbringen zu können. Das Gesetz setzt einen strengen Rahmen.

In Frankreich können Landwirte künftig per Drohnen Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der Senat hat  abschliessend einen entsprechenden Gesetzesvorschlag mit grosser Mehrheit angenommen.

Damit besteht nun ein strenger Rahmen für den Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an Steilhängen mit einer Neigung von mindestens 20%, in Bananenplantagen und in Rebflächen mit Wurzelstöcken. Erlaubt sind im Biolandbau zugelassene Mittel oder solche mit geringem Risiko im Sinne des EU-Rechts.

Versuche erlauben

Weiter wird auf Basis dieses Gesetzes die Grundlage geschaffen, Versuche mit Drohnen «auf anderen Arten von Parzellen» durchzuführen.

Damit sollen potenzielle Vorteile für die Gesundheit der Anwender und die Umwelt untersucht werden. Möglich wäre anschliessend, die Genehmigung für den Drohneneinsatz auszuweiten.

Verschiedene Vorteile vorhanden

Die Abgeordneten beider Kammern hatten sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses auf einen Bericht des französischen Amtes für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES) verlassen. In diesem waren die positiven Auswirkungen von Drohnen in der Landwirtschaft hervorgehoben worden, insbesondere in Bezug auf die Exposition der Anwender von Pflanzenschutzmitteln.

Laut dem Bericht kann diese durch den Einsatz der Drohnen in erheblichem Umfang reduziert werden. Weiter wurden darin Umweltvorteile hervorgehoben, da sich die Aufwandmenge reduziere. 

 

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