F: Notfallgesetz für Landwirtschaft

Frankreich hat das Notfallgesetz für die Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Neben der umstrittenen Lockerung des Neonikotinoidverbots bringt das Gesetz neue Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung, Lieferverträge und die Wasserwirtschaft.

Nur wenige Tage nach Abschluss der verfassungsrechtlichen Prüfung hat das französische Staatsoberhaupt das sogenannte Notfallgesetz für die Landwirtschaft (LUA) in Kraft gesetzt. Der Rechtstext wurde im Amtsblatt veröffentlicht, am vorhergehenden Freitag hatte das Verfassungsgericht sein Urteil abgegeben.

Das hohe Tempo der Staatsführung dürfte auch strategische Gründe haben: Am 18. April 2027 steht die nächste Präsidentschaftswahl an. Amtsinhaber Emmanuel Macron darf zwar nicht mehr antreten, mit Édouard Philippe und Gabriel Attal haben aber bereits zwei Kandidaten aus dem Lager des Staatspräsidenten ihren Hut in den Ring geworfen.

Mit Spannung erwartet werden nun die Durchführungsrechtsakte zur Umsetzung des LUA. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard hat bereits erklärt, sie wolle persönlich dafür sorgen, dass die neuen Regelungen so schnell wie möglich in die Praxis kämen. Inhaltlich hatte insbesondere die Lockerung des Neonikotinoidverbots für Kontroversen gesorgt. Das Gesetz sieht allerdings noch weitere Massnahmen vor, die langjährige Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes umsetzen sollen. Auch Potenzial für agrarpolitische Signalwirkung auf europäischer Ebene ist vorhanden.

Herkunftskennzeichnung soll ausgebaut werden

Für die Pläne zur Verbesserung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln muss sich die französische Regierung allerdings zunächst den Segen der Europäischen Kommission holen. Wenn Brüssel keine Einwände erhebt, soll die Herkunft von Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten in verarbeiteten Produkten verpflichtend angegeben werden müssen. Den grossen Lebensmitteleinzelhändlern wird zudem aufgegeben, jährlich über den Anteil der Eigenmarkenprodukte aus heimischer Produktion Auskunft zu geben.

Rückenwind soll der heimischen Agrarproduktion auch eine Auflage für die Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand verschaffen. Diese Einrichtungen, darunter etwa Kantinen in Ministerien oder Schulen, müssen ihre Lebensmittel aus europäischer Produktion beziehen, sofern entsprechende Herkünfte in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Flankierend will Paris für mehr Gerechtigkeit bei Import- und Produktionsstandards sorgen. Das Landwirtschaftsministerium erhält die alleinige Befugnis, die Einfuhr von Lebensmitteln mit Rückständen von in der EU verbotenen Substanzen einzuschränken. Bislang konnte hier auch das Wirtschaftsministerium mitentscheiden.

Lieferverträge stärker an Produktionskosten orientieren

Wie schon die Gesetze zur Stärkung der Erzeuger (Egalim) in den Jahren zuvor soll auch das LUA die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette stärken. So müssen Lieferverträge auf Indikatoren für Produktionskosten basieren, die von Interprofessionen oder Brancheninstituten erarbeitet werden, sollten sich die Parteien nicht auf andere Parameter verständigen.

Sofern die Indikatoren für die Produktionskosten massgeblich sind, gelten diese zugleich als Untergrenze der zu verhandelnden Preisspannen. Abgeschafft werden zudem Klauseln, die eine Preisangleichung durch den Lieferanten vorsehen, wenn ein Wettbewerber des Käufers günstigere Konditionen erhalten hat.

Wasserspeicher sollen ausgebaut werden

Die französischen Agrarverbände erhoffen sich spürbare Fortschritte insbesondere von den Neuregelungen für die Wasserwirtschaft. Das LUA verpflichtet die Regierung, die Kapazität von landwirtschaftlichen Wasserspeichern bis 2035 zu verdoppeln. Die Menge des aufbereiteten und wiederverwerteten Brauchwassers soll deutlich ausgeweitet werden, und zwar zunächst bis 2030 um den Faktor 10.

Um die Zielvorgaben zu erreichen, werden unter anderem die Vorschriften für Speicher mit einer Oberfläche von weniger als 3 Hektaren verschlankt. Die Leitlinien für die Wasserbewirtschaftung (Sdage) werden stärker auf eine Optimierung der Wassernutzung und -speicherung ausgerichtet und müssen sozioökonomische Auswirkungen auf die Landwirtschaft berücksichtigen. Die Präfekten erhalten die Befugnis, unter bestimmten Bedingungen Abweichungen von den Wassernutzungsplänen zu genehmigen, um den Bau von Wasserspeichern zu fördern.

Kritik reisst nicht ab

Die Kritiker des LUA sind mit dessen Verkündung allerdings nicht verstummt. Die Umweltorganisation Générations Futures hat bereits angekündigt, gegen jede Ausnahmegenehmigung im Rahmen des gelockerten Neonikotinoidverbots juristisch vorzugehen. Die linkspopulistische Partei La France insoumise (LFI), die die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes mit initiiert hatte, will am 29. Oktober einen Antrag in die Nationalversammlung einbringen, um die Lockerung rückgängig zu machen.

Für den 15. September hat die LFI zu Demonstrationen gegen die Regierungspolitik aufgerufen. Hoffnungen auf zahlreiche Teilnehmer sind nicht gänzlich unbegründet: Eine Petition gegen den ersten Anlauf zur Lockerung des Neonikotinoidverbots hatte mehr als 2 Millionen Unterstützer gefunden.

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