Demnach soll die Entschädigung für durch Wölfe, Bären oder Luchse getötete Schafe und Ziegen um 33% beziehungsweise 25% angehoben werden. Beim Abschuss soll der Einsatz von Nachtsichttechnik erlaubt werden. Ausserdem sollen mehrere Schützen ansitzen dürfen. Die Verfahren zur Erteilung von Abschussgenehmigungen sollen vereinfacht und künftig innerhalb von 48 Stunden erteilt werden.
In den Départements sollen spezialisierte Wolfsjäger trainiert werden. Den Einsatz von Herdenschutzhunden will die Regierung im Rahmen des geplanten Gesetzes über die Zukunftsorientierung der Landwirtschaft (PLOA) erleichtern. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen insbesondere Fragen in Verbindung mit Haftung und Lärmbelästigung im Sinne der Tierhalter geregelt werden.
Ausdrücklich unterstützt wird von französischer Seite das Ansinnen der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen. Nach Einschätzung von Agrarminister Marc Fesneau wird es die Neubewertung erlauben, sich einem Bestandsmanagement anzunähern und mehr auf Prävention zu setzen.
