Für Lebensmittel aus modernen Gentechnikverfahren gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt.
Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
Hoffnung auf resistente Sorten
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Ausserhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Kritiker fordern unter anderem, dass Konsumenten eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie das viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.
Schweizer Verein verlangt bessere Kontrollen
Der Schweizer Verein für gentechnikfreie Lebensmittel fürchtet nun, dass undeklarierte, gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Schweiz verkauft werden würden, wie er in einer Mitteilung schrieb. Auch wenn das laut Gesetz verboten wäre, sei die «Gefahr» real.
Für die Importeure sei es aufwändig, den Nachweis von gentechnikfreien Lebensmitteln zu erbringen, erklärte Dominik Waser, Geschäftsleiter des Vereins, der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage. Und der Bund würde lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen. Der Verein verlangt deshalb vom Bundesrat, Nachweismethoden zu entwickeln und flächendeckende Kontrollen einzuführen, wie weiter im Communiqué zu lesen war.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestätigte kürzlich, dass in der Schweiz nur genveränderte Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürften, die nach nationalem Recht zugelassen seien. Dabei liege die Verantwortung bei den Importeuren. Das EDI bestätigte damals auch, dass die mit der EU neu ausgehandelten Abkommen, die derzeitigen Regeln der Schweiz nicht infrage stellten.
Um diese Techniken geht es
Bei dem Vorhaben geht es um «neue genomische Techniken» (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich grössere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Detailhandel finden. Das gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
Strengere Regeln bei artfremden Genen
Wenn grössere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt.
Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut
Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente «unter fairen und angemessenen Bedingungen» lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn wenig patentiertes Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt.
Der deutsche Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte vorab einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im europäischen Gentechnikrecht. «Er schwächt das Vorsorgeprinzip, gefährdet Transparenz und Biodiversität und stärkt die Macht grosser Saatgut- und Chemiekonzerne.» Saatgut und genetische Ressourcen dürften nicht monopolisiert werden. Die eigentlichen Probleme der Landwirtschaft würden zudem so nicht gelöst.
Deutschland gegen Änderung
Die für die Verhandlungen zuständige Europaabgeordnete Jessica Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der Ernährungssicherheit.
Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.
Unterschied zwischen der herkömmlichen Gentechnik und den neuen Züchtungsmethoden
Als Gentechnik gilt jeder absichtliche technische Eingriff mit dem Ziel, direkt das Erbmaterial eines Organismus zu verändern. Aktuell unterscheidet man in der Pflanzenzüchtung zwischen der herkömmlichen Gentechnik und den neuen Züchtungstechnologien.
Die beiden wichtigsten herkömmlichen Gentechniken in der Pflanzenzüchtung sind die klassische Mutagenese und die Transgenese. Bei der klassischen Mutagenese werden in einer Pflanze durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen erzeugt. Diese Methode wird in der Pflanzenzüchtung seit fast 100 Jahren verwendet, um die Diversität zu erhöhen und neue Eigenschaften zu erzeugen. Beider Transgenese wird ein Gen, das aus einem anderen Organismus stammt und zu einer neuen Eigenschaft wie dem Schutz vor Schädlingen führt, in eine Pflanze übertragen.
Mit den neuen Züchtungsmethoden kann das Erbgut an einer Stelle gezielt verändert werden. Dabei werden DNA-Bausteine gelöscht, ausgetauscht oder eingefügt. Mit diesen Methoden lässt sich das Erbmaterial auf vielfältige Weise verändern, auch so, wie es auf natürliche Weise in der Natur durch die Kreuzung verschiedener Pflanzen passieren könnte. Mit den neuen Züchtungsmethoden können bestimmte Veränderungen der Pflanzeneigenschaft (wie theoretisch die Trockenheitsresistenz) erzielt werden, die mit herkömmlicher Gentechnik schwierig zu erreichen sind.
