Grossbetriebe müssen nun zurückzahlen

Tschechien muss Beihilfen, die an bestimmte Grossbetriebe in den Jahren 2017 und 2018 gewährt wurden, zurückfordern. Das erklärte die EU-Kommission jetzt nach mehr als dreijähriger Prüfung. Die Gelder waren im Rahmen der Agrarrahmenregelung des Jahres 2014 ausgereicht worden. Fälschlicherweise hatte Tschechien viele Grossbetriebe im Obstbau als KMU eingestuft.

Bestimmte landwirtschaftliche Grossbetriebe in Tschechien müssen an sie vor Jahren gewährte staatliche Investitionsbeihilfen jetzt zurückzahlen. Wie die Europäische Kommission mitteilte, hat sie die Prager Regierung aufgefordert, Zuschüsse zu Investitionen im Obstbau, die in den Jahren 2017 und 2018 gewährt wurden, einschliesslich Zinsen zurückzufordern. Nach mehr als drei Jahren der Prüfung sind die Brüsseler Beamten nun zu dem Schluss gekommen, dass diese Zahlungen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Geldstrafen seien aber keine vorgesehen, hiess es aus der Kommission.

Genaue Beträge kann die EU-Behörde aktuell noch nicht nennen. Laut ihren Angaben ist Tschechien zunächst gefordert, alle grossen Unternehmen zu ermitteln, die gemäss der durchgeführten Prüfung zu Unrecht entsprechende Beihilfen im besagten Zeitraum erhalten haben. Prag müsse die zurückzufordernden Beträge dann bestimmen.

Grossbetriebe falsch eingestuft

Konkret geht es der Kommission zufolge um Gelder, die im Rahmen der sogenannten Agrarrahmenregelung aus dem Jahr 2014 von tschechischer Seite Betrieben zur Bewässerung und Umstrukturierung von Obstanlagen gewährt worden sind.

Die Brüsseler Behörde kam jetzt zu dem Ergebnis, dass die besagte Regelung in diesem Fall nur kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offenstand. Die tschechischen Behörden hätten 2017 und 2018 allerdings fälschlicherweise viele Grossbetriebe als KMU eingestuft. 

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