GV-Pflanzen: EU-Staaten können Anbau leichter verbieten

Die EU-Staaten können den Anbau von GV-Pflanzen künftig leichter untersagen. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Strassburg mit grosser Mehrheit für die neuen Regeln.

sda |

Die EU-Staaten können den Anbau von GV-Pflanzen künftig leichter untersagen. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Strassburg mit grosser Mehrheit für die neuen Regeln.

In Kraft tritt die Neuregelung 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt - einem Parlamentssprecher zufolge vermutlich spätestens im April. Mit der Abstimmung ist die letzte politische Hürde genommen. Formal müssen die EU-Staaten zwar noch zustimmen, diese haben sich aber schon dafür ausgesprochen.

Bisher war es für EU-Staaten juristisch kompliziert, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die eine EU-weite Zulassung erhalten hatten, auf ihrem Territorium zu verhindern. Das soll sich jetzt ändern. Künftig können Staaten ganz offen auf politische Gründe verweisen, aufgrund derer sie Gentechnik bei sich nicht wollen.

Dabei dürfen auch Umweltgründe ins Feld geführt werden. Allerdings dürfen nicht alle möglichen Umweltgründe und keine Gründe auf Basis des EU-Umweltrechtes geltend gemacht werden, was Umweltschützer in der Vergangenheit kritisiert haben. Genveränderte Organismen produzieren Gifte gegen Schädlinge und sind gegen bestimmte Unkrautvernichtungsmittel resistent. Die Befürworter verweisen auf gesteigerte Erträge. Die Kritiker sehen ungeklärte Gesundheitsrisiken durch die höhere Giftkonzentrationen.

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