In Italien sollen Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel oder synthetischen Dünger auf den Markt bringen, ab 2024 nun tatsächlich eine Abgabe beziehungsweise eine sogenannte «Pflanzenschutzsteuer» zahlen.
Gemäss einem in Rom unlängst verabschiedeten Dekret sollen die Firmen 2% ihres jeweiligen Jahresumsatzes mit diesen Erzeugnissen an den Staat abführen. Im Grundsatz wurde die Abgaberegelung schon im Jahr 2000 eingeführt, wobei der Satz damals bei 0,5% lag und erst später auf 2% angehoben wurde. Angewendet wurde das Dekret aber nicht.
Anmeldung zwingend
Dies führte im April 2022 dazu, dass Geldstrafen vorgesehen wurden: Wer nicht zahlte, sollte den doppelten Betrag abführen müssen, wer weniger zahlte, ebenfalls doppelt so viel wie der ausstehende Betrag, wer verzögert zahlte, 0,1% des Betrags pro verspäteten Tag. Da aber auch die Ankündigung der Geldstrafen nicht zog, sollen es jetzt die neuen Vorschriften der Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni richten.
Danach sind die betroffenen Unternehmen nun verpflichtet, sich auf der Webseite des Nationalen Agrarinformationssystems (SIAN) zu registrieren. Sie müssen ausserdem ihren Gesamtumsatz des vorhergehenden Jahres angeben sowie eine Erklärung beifügen, in welcher der Anteil der Produkte aufgeführt ist, die der «Pflanzenschutzsteuer» unterliegen.
Die Regierung hofft, über diese Abgabe einen zweistelligen Millionenbetrag für den Staatshaushalt zu generieren. Das Geld soll in die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit investiert werden.
