
Die Schweiz seht im bilateralen Weg die beste Option.
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Der Bundesrat bekräftigt, dass der bilaterale Weg weiterhin die beste Option für die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU darstelle. Er sei in den vergangenen 25 Jahren schrittweise und pragmatisch aufgebaut worden und habe wesentlich zum wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolg der Schweiz beigetragen.
Laut Bundesrat wird die Schweiz ihre Landwirtschaftspolitik weiterhin eigenständig ausgestalten. Die Anpassungen des Landwirtschaftsabkommens mit der EU hätten keine Auswirkungen auf die Zölle für Agrarprodukte, die Kontingente und deren Bewirtschaftung. Somit werde der bestehende Schweizer Grenzschutz für Agrarprodukte unverändert beibehalten. Ausserdem wird Bern weiterhin eigenständig über das nationale Direktzahlungssystem entscheiden, das die Besonderheiten des Landes berücksichtigt, beispielsweise den Steillagenbeitrag für die Bewirtschaftung von steilen Flächen.
Künftig zwei Teile
Das Landwirtschaftsabkommen von 1999 wird in Zukunft in zwei Teile gegliedert sein: Einen Agrarteil sowie einen Teil zur Lebensmittelsicherheit. Letzterer soll der dynamischen Rechtsübernahme unterstehen, der Agrarteil jedoch nicht. Eine Ausweitung des Abkommens im Bereich der Lebensmittelsicherheit soll dem Bundesrat zufolge den Schutz der Konsumenten stärken und durch einen umfassenden Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse eine Beteiligung am EU-Binnenmarkt ermöglichen.
Vorgesehen ist, die Lebensmittelsicherheit in der EU und der Schweiz über die gesamte Lebensmittelkette zu verbessern, indem ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen wird. Dabei wird die Schweiz den gewünschten Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den relevanten Netzwerken der Gemeinschaft erhalten. Zudem wird die Schweiz neu in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden.
Verpflichtende Herkunftsangabe
Durch spezifische Ausnahmen soll verhindert werden, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden Standards führt, insbesondere im Bereich des Tierschutzes – zum Beispiel beim Tiertransitverbot – und der gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Über das Verhandlungsmandat hinaus konnte erreicht werden, dass bei Lebensmitteln, die in der Schweiz vertrieben werden, die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes bestehen bleibt.
Die Botschaft des Bundesrates ist das Ergebnis eines transparenten und breit angelegten aussen- und innenpolitischen Prozesses. Das Verhandlungsmandat mit der EU wurde mit den parlamentarischen Kommissionen, den Kantonen und den Sozialpartnern ausführlich konsultiert. Die Verhandlungen selbst wurden unter aktiver Beteiligung von sechs Departementen und rund 20 Bundesämtern sowie den Kantonen geführt.
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