Kirsche erhält geschützte Angabe

Die EU-Kommission hat dem Antrag Frankreichs zur Aufnahme der «Cerise des Coteaux du Ventoux» in das Register
der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) stattgegeben.

Wie die Brüsseler Behörde in der vergangenen Woche bekanntgab, handelt es sich hierbei um eine rote Kirsche, die an den Ausläufern des Mont Ventoux von der Ebene des Comtat Venaissin im Westen und dem Luberon-Massiv im Süden im Departement Vaucluse angebaut wird.

In dieser «klimatisch besonders günstigen Region» sollen besonders ideale Bedingungen für den Anbau dieser Frucht herrschen. Ferner heisst es, dass die Ernte ausschliesslich manuell erfolge und von Mai bis Mitte Juli von erfahrenen Sammlern durchgeführt werde. In den Anbauregionen sollen sich «unzählige» Kirschmärkte etabliert haben, die von der wirtschaftlichen Bedeutung der Produktion unter anderem im Departement Vaucluse zeugen.

Diese französische Kirsche wird die Liste mit 1 761 bereits geschützten Lebensmittelprodukten ergänzen. Weitere Informationen sind auf der eAmbrosia-Datenbank der Kommission verfügbar. 

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