Mindestlohn in Landwirtschaft steigt

Das Mindestentgelt in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist zum 1. Januar 2017 bundeseinheitlich auf einen Bruttostundenlohn von 8,60 Euro (9.30 Fr.) gestiegen. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro (9.80 Fr.) pro Stunde.

Das Mindestentgelt in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist zum 1. Januar 2017 bundeseinheitlich auf einen Bruttostundenlohn von 8,60 Euro (9.30 Fr.) gestiegen. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro (9.80 Fr.) pro Stunde.

Gleichzeitig gelten in diesem Jahr höhere Sachbezugswerte für die Verpflegung. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) in der vergangenen Woche mitteilte, wurde der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung von bisher 236 Euro auf 241 Euro (260 Fr.) im Monat angehoben. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Nachtessen.

Unverändert gegenüber 2016 sind hingegen die Werte für eine Unterkunft geblieben. Die Tarifvertragsparteien hatten sich angesichts der damals bevorstehenden Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Sommer 2014 auf einen Tarifvertrag über ein Mindestentgelt geeinigt. Die Landwirtschaft und der Gartenbau sind damit zunächst vom gesetzlichen Mindeststundenlohn ausgenommen.

Das Mindestgelt in der Landwirtschaft hatte am 1. Januar 2015 in den alten Ländern 7,40 Euro und in Ostdeutschland 7,20 Euro betragen. Zum 1. Januar 2016 war der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro erhöht worden. Der gesetzliche Mindestlohn ist mit Beginn des Jahres 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde gestiegen.

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