NL: Neues Stilllegungsprogramm geplant

Die niederländische Regierung plant ein weiteres Förderinstrument, um die Stickstoffbelastung rund um Schutzgebiete zu senken. Im Fokus stehen freiwillige Betriebsaufgaben in der Nutztierhaltung.Den Haag will Tierbestände im Umfeld von Schutzgebieten abbauen

Das niederländische Landwirtschaftsministerium plant ein neues Förderprogramm für ausstiegswillige Nutztierhalter, um die Ammoniakbelastung in empfindlichen Naturschutzgebieten zu senken.

Die «Freiwillige Stilllegungsregelung für Viehbetriebe» (Vbr) soll mit einem Etat von insgesamt 698 Mio. Franken (750 Mio. Euro) ausgestattet werden, einschliesslich geschätzter Verwaltungskosten von 4.56 Mio. Franken (4,9 Mio. Euro). Das Programm richtet sich an Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern, Ziegen, Mastenten und Kaninchen.

Bewilligung nach Windhundverfahren

Vorrangigen Anspruch auf die Förderung sollen laut Entwurf Tierhaltungsbetriebe haben, die bis zu einen Kilometer von stickstoffüberlasteten Natura-2000-Gebieten entfernt liegen. Die Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem Windhundverfahren. Mit dem Geld, das von dieser Zielgruppe nicht genutzt wird, könnten in einer weiteren Antragsrunde auch Betriebsaufgaben ausserhalb der Ein-Kilometer-Zone finanziert werden; dabei sollen Betriebe mit den höchsten Ammoniakemissionen den Zuschlag erhalten.

Den Unternehmen innerhalb der begünstigten Zone will Den Haag attraktivere Entschädigungsbedingungen anbieten. Vorgesehen ist unter anderem ein Ausgleich von 110 % des Wertes abzureissender Stallgebäude. Zudem werden Abrisskosten mit 45 Euro je Quadratmeter Stallfläche bezuschusst. Für Betriebe ausserhalb der Zone beträgt der Entschädigungssatz lediglich 100 %, eine Beihilfe zu den Abrisskosten entfällt.

Beide Gruppen sollen darüber hinaus eine Kompensation für den Wert der mit der Stilllegung erlöschenden tierartspezifischen Produktionsrechte erhalten. Auf stillgelegten Viehhaltungsstandorten dürfen neue, nicht tierhaltungsbezogene wirtschaftliche Tätigkeiten aufgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 15 % der Stickstoffemissionen der zuvor genehmigten Aktivitäten verursachen.

EU-Kommission muss zustimmen

Das Landwirtschaftsministerium rechnet mit rund 540 teilnehmenden Betrieben. Die meisten Anträge dürften von Milchvieh-, Schweine- und Geflügelhaltern kommen. Unter der Annahme, dass jeder dieser drei Betriebszweige jeweils rund 30 % des Budgets in Anspruch nimmt, könnten nach Einschätzung der Haager Beamten etwa 12’600 Milchkühe, mehr als 385’000 Schweine und rund 4,9 Mio. Stück Geflügel aus dem Markt genommen werden.

Der Vbr-Entwurf steht bis zum 9. Februar im Rahmen einer Internetkonsultation zur Diskussion. Zudem bedarf die Regelung noch der Zustimmung der EU-Kommission. Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma hofft, dass das Förderprogramm ab Mitte des laufenden Jahres starten kann.

Interesse an laufenden Programmen

Die Vbr knüpft an bereits bestehende Ausstiegsprogramme an. Nach Angaben der niederländischen Unternehmensagentur RVO hatten bis zum 15. Januar 960 Nutztierhalter Verträge für die Teilnahme an den beiden wichtigsten staatlichen Programmen «LBV» und «LBV plus» unterzeichnet. Das entspricht 61 % der insgesamt 1’576 eingereichten Anträge. Davon wurden allerdings 137 abgelehnt, weitere 471 Landwirte zogen ihre Anträge zurück oder liessen Fristen verstreichen.

Das Programm «LBV» verfügt über einen Etat von 1,102 Mrd. Euro und richtet sich an Betriebe, die im Umkreis von 25 Kilometern um überlastete Natura-2000-Gebiete die zulässigen Grenzwerte für die Stickstoffdeposition überschreiten. «LBV plus» adressiert Betriebe mit besonders hohen Stickstoffdepositionen und ist mit 1,82 Mrd. Euro ausgestattet.

Daneben existiert ein spezielles Ausstiegsprogramm für kleinere Nutztierhaltungen, die nicht unter «LBV» oder «LBV plus» fallen. Dafür stehen insgesamt 119 Mio. Franken (128 Mio. Euro) bereit. Bislang nehmen 53 Betriebe teil. Überdies ergänzen regionale Konzepte das nationale Angebot an Ausstiegsprogrammen. Diese «Massnahmen für gebietsbezogene Betriebsbeendigung» (MGB) werden von den Provinzen individuell ausgestaltet.

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