Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat

Im juristischen Dauerstreit um Glyphosat erhält Bayer unerwartete Unterstützung aus Washington: Der Generalanwalt der Vereinigten Staaten stärkt dem Konzern im Verfahren vor dem Supreme Court den Rücken – ein Signal mit potenziell weitreichenden Folgen für Tausende anhängige Klagen.

Rückenwind für Bayer bei den Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat und das Präparat Roundup in den USA. Der Generalanwalt der Vereinigten Staaten unterstützt den Antrag des Konzerns auf Prüfung des Falls Durnell durch das oberste Gericht, den Supreme Court.

Ausserdem teilt der Generalanwalt, der die Regierung am Supreme Court vertritt, die Argumentation des Konzerns in der Frage nach dem Vorrang von Bundesrecht. Laut dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Bill Anderson hat diese Unterstützung durch die US-Regierung grossen Einfluss auf die Entscheidung des obersten Gerichts, ob es den Fall annimmt. Der Supreme Court hatte Ende Juni im Fall Durnell eine Stellungnahme des Generalanwalts zum Antrag erbeten.

Uneinheitliche Urteile der unteren Instanzen

Bei den bisherigen Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat waren die US-Bundesberufungsgerichte zu unterschiedlichen und sich widersprechenden Urteilen gekommen. Bayer will daher vom Supreme Court grundlegend klären lassen, ob das Bundesgesetz Klagen wegen fehlender Warnungen auf Glyphosatprodukten auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten ausschliesst.

Anderson kündigte an, dass Bayer seine mehrgleisige Strategie fortsetzen werde, um die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Als Teil dieser Strategie könnte ein positives Urteil in der zentralen Frage des Vorrangs von Bundesrecht dem Unternehmen dabei helfen, einer Lösung für Zehntausende Roundup-Klagen näherzukommen. Diese basieren aus Sicht des Konzerns weit überwiegend auf Theorien dazu, dass Bayer vor Gesundheitsrisiken hätte warnen müssen.

Regulierungsbehörden sehen keine Gefahr

Laut dem Konzernchef sind die US-Umweltbehörde (EPA) und andere Regulierungsbehörden weltweit bei ihrer Bewertung von Glyphosat wiederholt zu dem Schluss gekommen, dass der Wirkstoff sicher angewendet werden könne.

In den USA müsse jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden könnten, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts hielten.

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