Sangría: EU schützt Bezeichnung

Ein Getränk darf in Zukunft nur noch unter der Bezeichnung «Sangría» verkauft werden, wenn es in Spanien oder Portugal hergestellt worden ist. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die das Europaparlament verabschiedet hat.

Ein Getränk darf in Zukunft nur noch unter der Bezeichnung «Sangría» verkauft werden, wenn es in Spanien oder Portugal hergestellt worden ist. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die das Europaparlament verabschiedet hat.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel bestätigte, müssen die Hersteller in anderen EU-Ländern künftig die Bezeichnung «aromatisiertes Wein-Mischgetränk» verwenden.

«Sangría» dürfen sie demnach nur als zusätzlichen Hinweis benutzen und müssen auf dem Etikett angeben, in welchem Land das Getränk hergestellt worden ist. Die Regelung soll nach einer einjährigen Übergangszeit in Kraft treten.

«Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen», sagte der EU-Abgeordnete Andrés Perelló der spanischen Nachrichtenagentur Efe. «Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz.»

Sangría ist ein Bowle-ähnliches Getränk aus Rotwein, Fruchtstücken und -saft. Oft wird auch eine Spirituose beigemischt.

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