Strengere Regeln für Pommes

Lebensmittelhersteller und Imbissbetriebe müssen ab dem (heutigen) Mittwoch neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Die Vorgaben sehen unter anderem vor, ein übermässiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden.

Lebensmittelhersteller und Imbissbetriebe müssen ab dem (heutigen) Mittwoch neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Die Vorgaben sehen unter anderem vor, ein übermässiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden.

Auch Brot soll möglichst hell gebacken werden. Zudem müssen Produkte künftig bereits so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann.

Acrylamid bildet sich unter hohen Temperaturen beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln aus der Aminosäure Asparagin und aus Zuckern. Betroffen sind vor allem Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie Kaffee.

Die neuen Regeln wurden im vergangenen Jahr beschlossen, weil angemahnte freiwillige Massnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nicht den erhofften Erfolg gebracht hatten. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht.

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