Ukrainischer Bodenmarkt läuft gut

Seit der Öffnung des ukrainischen Bodenmarkts im Juli 2021 hat sich der Handel mit Agrarflächen stark belebt. Preise, Verkaufszahlen und gehandelte Flächen steigen teils deutlich.

Der ukrainische Bodenmarkt hat sich seit seiner Öffnung im Juli 2021 dynamisch entwickelt. Sowohl die Zahl der Transaktionen als auch der Umfang der gehandelten Flächen hat kräftig zugelegt – ebenso die Preise. Laut dem Staatlichen Dienst für Geodäsie, Kartografie und Kataster wurden bislang rund 500’000 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 980’000 Hektar verkauft. Gezahlt wurde dafür in Summe fast 49,7 Mrd. UAH (876,8 Mio. Franken).

Während im zweiten Halbjahr 2021 in einer ersten «Welle» rund 96’000 Hektar verkauft wurden, waren es im darauffolgenden Jahr, gebremst durch den Kriegsbeginn, nur 51’000 Hektar. Im Jahr 2025 wurde ein Handelsvolumen von 291’000 Hektar verzeichnet.

Teuertes Land im Raum Kiew

Ähnlich ist der Verlauf bei der Zahl der getätigten Landverkäufe. Gestartet 2021 mit knapp 70’000 Transaktionen, kletterte die Anzahl auf mehr als 131’000 im Jahr 2025.

Für einen Hektar Land müssen in der Ukraine derzeit durchschnittlich 75’100 UAH (1’327 Franken) bezahlt werden. Im Jahr 2024 lag der Hektarpreis noch im Schnitt bei 47’300 UAH (835 Franken), kletterte aber im darauffolgenden Jahr um fast ein Drittel auf 61’800 UAH (1’091 Franken). Am teuersten wird Land im Südwesten der Ukraine und im Raum Kiew gehandelt.

Moratorium aufgehoben

Im Jahr 2020 hatte die Ukraine auf Drängen der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Entwicklungsbank (EIB) das bis dahin geltenden Moratorium gegen Landkäufe aus dem Jahr 2001 aufgehoben. Ende März 2020 wurde ein Gesetz verabschiedet, das ab dem 1. Juli 2021 den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke von bis zu 100 Hektar durch Bürger der Ukraine erlaubte.

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen auch juristische Personen, deren Eigentümer ukrainische Bürger sind, bis zu 10’000 Hektar Land kaufen. Hingegen ist die Veräusserung von Staats- und Kommunalgrundstücken weiterhin verboten.

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