
Begriffe wie «Wurst» sollen künftig nur noch tierischen Produkten vorbehalten sein.
Wiberg
Die vorgesehenen Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heisst es in dem Gutachten.
Verbot wäre «unsinnig» und «rechtswidrig»
Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten beruft sich neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
«Ein EU-Verbot von «Tofuwürstchen» oder «Seitanschnitzel» ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig», so Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen.
In dem Rechtsgutachten heisst es auch, dass die von den französischen EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie «Wurst» und «Schnitzel» der geforderten Rechtsänderung zufolge «ausschliesslich den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten» sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
Am Mittwoch dürfte Entscheidung fallen
Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen. Den Antrag in EU-Parlament hatte die französische Konservative Céline Imart eingebracht. In dem zur Abstimmung stehenden Bericht wurden über einen Änderungsantrag mehrere Begriffe eingebracht – unter anderem «Steak», «Schnitzel», «Hamburger» und «Wurst». Sie sollen künftig Produkten vorbehalten sein, die aus Tieren gemacht wurden.
Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.