Zusätzliche EU-Hilfen für Landwirte

Die EU-Kommission legt ein weiteres Hilfspaket für die Landwirte auf, wozu erweiterte Kreditmöglichkeiten sowie weniger Kontrollen auf den Betrieben zählen.

Die EU-Kommission legt ein weiteres Hilfspaket für die Landwirte auf, wozu erweiterte Kreditmöglichkeiten sowie weniger Kontrollen auf den Betrieben zählen.

Demnach können die EU-Mitgliedstaaten den Landwirten Kredite bis zu 200'000 Euro (211'100 Fr.) aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung stellen.

Ungenutzte Mittel aus dem Entwicklungsfonds dürfen die EU-Mitgliedstaaten dazu nutzen und müssen die bisher nicht ausgeschöpften Gelder im Fonds nicht wieder an die EU zurücküberweisen. Die EU-Mitgliedstaa ten bekommen zudem mehr Zeit für die Abfertigung ihrer Jahresberichte über die ländlichen Förderprogramme.

Auch bei den Prämien will die EU-Kommission den Landwirten entgegenkommen. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die erste Tranche der Direktzahlungen am 15. Oktober von 50 auf 75% erhöhen. Die erste Zahlung für die Förderprämien aus den ländlichen Entwicklungsprogrammen darf von 75 auf 85% erhöht werden.

Ausserdem will die EU-Kommission Vor-Ort-Kontrollen einschränken, um die Landwirte und die Kontrolleure zu schützen. Die notwendigen Gesetzesanpassungen wird EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski bald liefern. 

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