Die PMO Biedermann/Züger klagt gegen die BOM-Beschlüsse. An der kommenden Hauptversammlung wird ein Mitglied beantragen, die Klage zurückzuziehen und die BOM-Beschlüsse vollumfänglich umzusetzen.
Schon fast vergessen sind die Klagen gegen die Beschlüsse der Branchenorganisation Milch (BOM). Die Kläger wehren sich zwar nicht mehr gegen die Abgabe eines Rappens je Kilo produzierte Milch linear über alle Mengen, jedoch halten sie an den Klagen gegen die Abgabe von vier Rappen je Kilo gemolkene Mehrmengenmilch fest. Noch. Durchaus gibt es Bestrebungen, die Klagen vom Tisch zu räumen. Und dies nicht nur vonseiten der BOM.Klage zurückziehen
Gegen die verursachergerechte Abgabe klagt unter anderem die PMO Biedermann/Züger. Hinter diesem Vorgehen scheinen aber nicht alle Mitglieder zu stehen. Aus der Basis der PMO kommt ein Vorstoss, der den Vorstand dazu bringen will, von der Klage abzusehen. Konkret wird Biobauer Wieland Bärlocher aus Freidorf TG der Hauptversammlung vom 8.März zwei Anträge vorlegen.
Der Vorstand der PMO Biedermann/Züger ist zu verpflichten, die von ihm eingereichte Klage gegen die Beschlüsse der Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch zurückzuziehen. Der Vorstand ist zudem zu verpflichten, die an der Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch vom 3.Mai 2011 gefassten Beschlüsse vollumfänglich umzusetzen.
Kritik an Vorstand
Bärlocher stört sich daran, dass sich die PMO Biedermann/Züger nicht an die BOM-Beschlüsse hält, dies, obschon sie Mitglied dieser Organisation ist. Es widerspreche dem schweizerischen Rechts- und Demokratieverständnis, wenn Mehrheitsbeschlüsse willentlich missachtet würden, kritisiert der Antragsteller. Und stösst sich daran, dass der Vorstand die basisdemokratischen Rechte seiner Mitglieder ignoriere und im Alleingang die Beschlüsse der BOM missachte.
Diese Kritik lässt der Präsident der PMO Biedermann/Züger, Godi Siegfried, nicht gelten. «Der Vorstand hat den Auftrag, sich für die bestmöglichen Rahmenbedingungen der PMO einzusetzen», sagt Siegfried. Deshalb würden die Statuten den Vorstand ermächtigen, Dinge wie ebendiese Klage in die Wege zu leiten, ohne sie von der Generalversammlung absegnen zu lassen. «Alles ging mit rechten Dingen zu und her, der Vorstand hat im Interesse der Mitglieder gehandelt», beteuert der PMO-Präsident.
Da die Mitglieder grossmehrheitlich hinter der Klage stünden, räumt er den Anträgen kaum Chancen ein. Siegfried macht im Übrigen aber klar, dass er bei Annahme der Anträge einen Rücktritt in Erwägung ziehen würde.
Klagen bleiben hängig
Da die Klagen hängig sind, kein Kläger signalisiert, er werde sie zurückziehen, und auch noch kein Gerichtstermin in Sicht ist, werden die Gelder aus der verursachergerechten Abgabe wohl noch lange auf sich warten lassen, wenn sie überhaupt jemals eingezogen werden.