Der Bundesrat hat den Beschlüssen der Branchenorganisation Milch (BOM) zur Marktsanierung noch immer keine Allgemein-verbindlichkeit erteilt. Der Grund dazu ist aber in der BOM selber zu suchen.
Noch immer sind die Butterlager grösser als 10000 Tonnen, auch wenn sie letzte Woche aus saisonalen Gründen von 10699 Tonnen auf 10298 gesunken sind. Mit 1 Rappen auf den Basismengen 2008/2009 und 4Rappen auf den Mehrmengen wollten die BOM-Delegierten diesen Butterberg zum Schmelzen bringen. Doch der Bundesrat hat auch am Mittwoch an seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause noch immer keine Allgemeinverbindlichkeit zur Ausdehnung auf die Nicht-Mitglieder beschlossen.
Klage gegen BOM-Beschlüsse
Die Verzögerung des Bundesratsentscheids hängt mit einer Klage gegen die Beschlüsse der BOM-DV zusammen. Dem Vernehmen nach sollen die Thur Milch Ring AG, die PMO Biedermann/Züger, die PMO Bodensee Milch sowie der Biomilchring dahinterstecken. «Die zivilrechtliche Klage gegen die DV-Beschlüsse vom 3.Mai stellt verschiedene rechtliche Fragen rund um die Selbsthilfemassnahmen der BOM», meint Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), dazu. Rechtlich gesicherte Entscheide der BOM für die eigenen Mitglieder seien aber eine unabdingbare Voraussetzung vor einem Ausdehnungsentscheid auf Nicht-Mitglieder durch den Bundesrat.
«Bei der Klage handelt es sich nicht um eine inhaltliche, sondern um eine formaljuristische Angelegenheit. Diese muss rasch geklärt und die Allgemeinverbindlichkeit erteilt werden», fordert Albert Rösti, Direktor der Schweizer Milchproduzenten. Wenn diese Beschlüsse nicht umgesetzt würden, gefährde dies das Milchpreisniveau massiv. In diesem Fall müsse die Frage wieder aufs politische Parkett: «Es darf nicht sein, dass weiter Wertschöpfung verloren geht.»
Nicht schuld für Scheitern der Sanierung
Anders sieht es Godi Siegfried, Präsident der PMO Biedermann/Züger: «Ich fühle mich nicht schuldig, dass der Bundesrat die für den Abbau des Butterbergs nötige Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt hat.» Falls die BOM auf die Abgabe von 4 Rappen auf den Mehrmengen verzichte, dann sei er bereit, sich an der Buttersanierung zu beteiligen und die Abgabe von 1 Rappen auf der ganzen Menge zu bezahlen.