Molkereikonzern erhöht Milchpreis

Der garantierte Rohmilchpreis des internationalen Molkereikonzerns FrieslandCampina für April 2026 beträgt 41,50 Euro (38,20 Fr.) pro 100 Kilo Milch. Damit steigt der Garantiepreis im Vergleich zum Vormonat um 2,50 Euro/kg (2,30 Fr.), wie die Molkereigenossenschaft mitteilte.

Diese Erhöhung sei auf die steigende Marktnachfrage zurückzuführen, die voraussichtlich dazu führen werde, dass Referenzunternehmen ihre Preise für konventionelle Milch anheben, erklärte das Unternehmen. Dies umfasse auch eine positive Korrektur für den vorangegangenen Zeitraum. Der durchschnittliche Garantiepreis von FrieslandCampina für das Jahr 2026 bis einschliesslich April beträgt 39,75 Euro (36,60 Fr.).

Den Integralen Milchpreis, den die Mitglied-Milchviehhalter erhalten, bezifferte FrieslandCampina für März stabil bei 45,21 Euro (41,60 Fr.). Dieser Preis basiert auf dem Garantiepreis, ergänzt um die maximale Prämie aus dem internen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsprogramm «Foqus Planet» und abzüglich Gebühren und Kosten.

Der Bio-Milch-Garantiepreis von FrieslandCampina für April beträgt 61,75 Euro (56,85 Fr.) pro 100 kg Bio-Milch, wie es weiter hiess. Damit fällt der Garantiepreis im Vergleich zum Vormonat um 1,75 Euro (1,61 Fr.). Dieser Rückgang spiegele die Entwicklung der Marktnachfrage nach Bio-Milchprodukten. Es sei zu erwarten, dass die Referenzunternehmen ihre Preise für Bio-Milch aus landwirtschaftlicher Produktion entsprechend anpassen werden. Der durchschnittliche Bio-Milch-Garantiepreis von FrieslandCampina für das Jahr 2025 bis einschliesslich April beträgt 64,56 Euro (59,45 Fr.). Den Integralen Bio-Milchpreis bezifferte die Molkereigenossenschaft für April auf 62,34 Euro (57,40 Fr.).

Garantierter Milchpreis

Der garantierte Preis ist der Preis, den das Unternehmen den Milchbauern für die Milch garantiert. Der garantierte Preis spiegelt den durchschnittlichen Milchpreis wider, der von einer Reihe von Molkereiunternehmen in Nordwesteuropa gezahlt wird, einschliesslich Zusatzzahlungen, registrierten Vorbehalten, saisonalen Zuschlägen, Mengenzuschlägen, Qualitätszuschlägen und Genossenschaftszuschlägen oder -abgaben.

Auf der Grundlage des monatlichen garantierten Preises erhält eine Milchproduzentin ein Milchgeld. Das Milchgeld richtet sich nach der Menge und dem Eiweiss-, Fett- und Laktosegehalt. Die Differenz zwischen dem garantierten Preis und dem Milchgeld ergibt sich aus dem Ausgleich von Fixkosten und Zuschlägen oder Abgaben.

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