
Ein Entscheid des Bundesgerichts hält fest: Als «Milch» darf nur ein Erzeugnis tierischen Ursprungs bezeichnet werden, das durch das Melken von Säugetieren gewonnen wird.
pixabay
In einem aktuellen Urteil hat das Schweizer Bundesgericht die Verwendung der Bezeichnung «Milch» präzisiert. Der Gericht hält fest, dass dieser Begriff ausschliesslich Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorbehalten ist, die durch das Melken von Säugetieren gewonnen werden.
Pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Sojadrinks dürfen demnach weder direkt noch indirekt als «Milch» bezeichnet werden. «Für die Schweizer Milchproduzenten SMP ist dieses Urteil ein Meilenstein und eine Bestätigung ihres langjährigen Engagements», schreibt die Branchenorganisation in einer Mitteilung.
Schweizer Milchproduzenten begrüssen Urteil
Auch die Formulierung «not milk» stufte das Bundesgericht als unzulässig ein. Im vorliegenden Fall musste der international tätige Konzern Danone die Kennzeichnung seines Produkts anpassen, da sie als irreführend für Konsumentinnen und Konsumenten beurteilt wurde (-> Bundesgericht: «Nur Milch darf Milch sein») . Das Ziel des Urteils besteht darin, Täuschungen zu vermeiden und für klare Verhältnisse bei der Deklaration zu sorgen.

Das Bundesgericht hat die Firma Danone dazu verpflichtet die Produktbezeichnung «This is not milk» (Das ist keine Milch) zu ändern.
zvg
Die SMP, die sich seit Langem für den Schutz traditioneller Begriffe wie Milch, Butter oder Käse einsetzt, begrüssen das Urteil. Die Organisation sieht darin eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung. Die Marketingabteilung der SMP verfolge dabei eine klare Strategie. «Wo nötig, werden Unternehmen abgemahnt oder es werden rechtliche Schritte eingeleitet, um missbräuchliche Bezeichnungen zu verhindern», schreibt die SMP.
Unterschiedlichen Produktionsbedingungen
Im Kontext des Urteils wird auch auf die unterschiedlichen Produktionsbedingungen verwiesen. Wie die SMP mitteilt, betont die Schweizer Milchwirtschaft die Verwertung von lokalem Grasland, das nicht für den direkten menschlichen Konsum geeignet ist. Demgegenüber stehen bei Pflanzendrinks oft importierte Rohstoffe (z. B. Mandeln, Soja oder Reis) im Fokus, deren ökologischer Fussabdruck je nach Herkunft und Wasserverbrauch variiert.

Eine klare Deklaration hilft die Unterschiede zu erkennen und bewusst zu entscheiden.
Heiner H.Schmitt
Die SMP sehen in dem Urteil auch ein wichtiges Signal für die Wertschätzung der Schweizer Milchproduktion. Milch sei ein hochwertiges Naturprodukt, das nach strengen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wird, so die SMP. Der Schutz der Bezeichnung trage dazu bei, diese Qualität sichtbar zu machen und sie von industriell hergestellten Alternativen abzugrenzen.
Transparenz im Verkauf
Der Entscheid des Bundesgerichts zielt auf mehr Transparenz beim Verkauf ab. Produkte müssen so deklariert sein, dass die Herkunft und Zusammensetzung für die Käufer eindeutig erkennbar sind. Die Abgrenzung zwischen dem Naturprodukt Milch und industriell verarbeiteten Pflanzendrinks wird rechtlich verschärft. Während Milch natürliche Nährstoffe wie Kalzium und Vitamin B12 enthält, basieren Pflanzendrinks oft auf extrahierten Rohstoffen, die teilweise angereichert oder mit Zusatzstoffen versetzt werden, so die SMP.
Nach dem höchstrichterlichen Urteil fordern die SMP nun eine einheitliche Umsetzung in der ganzen Schweiz. Die Behörden seien nun gefordert, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und bei Verstössen entsprechend zu handeln. «Eine klare Deklaration hilft Konsumentinnen und Konsumenten, diese Unterschiede zu erkennen und bewusst zu entscheiden», betont die SMP.
Grossartig, nun klärt sich für tausende Konsumenten, warum ihre Milch so teuer ist, komisch schmeckt, was dieses "not" vor "Milk" bedeutet und warum vegan draufsteht.
Ich bin mir sicher, das auch die Veganer nun durch diese Klarstellung wieder vom Konsum von tierischen Produkten überzeugt werden können.
Dieses Urteil stellt die Kehrtwende für den sinkenden Trinkmilchkonsum dar!