Bauer und Nationalrat Martin Hübscher (SVP/ZH) stellt in seinem, dem Bundesrat eingereichten Text fest, dass die Verkäsungszulage immer noch auf gleichem Niveau sei, wie seit der Einführung. Und dies trotz des viel tieferen Eurokurses.
Hübscher stellt dann die aktuelle Situation und den derzeitigen Franken-EU-Wechselkurs in den Vordergrund, was ihn zu der Frage veranlasst, wie hoch die Verkäsungszulage sein müsste, um den gleichen Grenzschutz zu erwirken?
Antwort des Bundesrates
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort zuerst darauf, dass der Zuschlag für zu Käse verarbeiteter Milch 1999 in Artikel 38 des Landwirtschaftsgesetzes festgehalten wurde. Der Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU wurde 2007 liberalisiert, heisst es in der Antwort weiter. Und seit jenem Zeitpunkt liegt der Zuschlag bei 15 Rappen pro Kilogramm Milch, die zu Käse verarbeitet wird.
Die Rahmenbedingungen im Schweizer und EU-Milchmarkt hätten sich seither jedoch stark verändert, stellt der Bundesrat weiter fest. So sei beispielsweise die staatliche Milchquote für beide Märkte abgeschafft worden. Was die wirtschaftlichen Faktoren betrifft, so hat sich nicht nur der Wechselkurs des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro stark verändert, sondern auch das Niveau der Zinssätze und der Rohstoffpreise. Es sei deshalb sehr schwierig festzustellen, ob und wie sich die Wirkungen der Verkäsungszulage verändert haben.
Die Menge an Milch, die zu Käse verarbeitet wird, ist seit 2010 um etwa 6 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die gezahlten Milchzuschläge um 7 %. Die Zunahme der zu Käse verarbeiteten Milchmenge deutet darauf hin, dass der Zuschlag für zu Käse verarbeitete Milch nach wie vor seine Funktion erfüllt, lautet das Fazit des Bundesrates. Die Käseproduktion sei aus wirtschaftlicher Sicht relativ attraktiv geblieben und habe trotz der Liberalisierung des Käsemarktes sogar zugenommen.
