«Zuschlag am Markt sichern»

Die Delegierten der Branchenorganisation Milch (BOM) haben am Donnerstag dem Branchenstandard «Nachhaltige Milch» zugestimmt. Der Berner Bauernverband ist erfreut. Er fordert aber, dass der Nachhaltigkeitszuschlag am Markt auch realisiert wird.

Die Delegierten der Branchenorganisation Milch (BOM) haben am Donnerstag dem Branchenstandard «Nachhaltige Milch» zugestimmt. Der Berner Bauernverband ist erfreut. Er fordert aber, dass der Nachhaltigkeitszuschlag am Markt auch realisiert wird.

Der neue Branchenstandard umfasst auch für die Bauern Neuigkeiten. Wer als Milchbauer den Nachhaltigkeitszuschlag erhalten möchte, muss 12 Grundanforderungen erfüllen. Ziel ist es, dass nach einer Übergangsfrist von 4 Jahren sämtliche Schweizer Milch nach strengeren Kriterien produziert und verarbeitet wird.

Ab 1. September 2019 gibt es damit 3 Rp./kg Nachhaltigkeitszuschlag auf der Molkereimilch im A-Segment. Dazu zählt per Definition die nicht verkäste Milch Inland im A-Segment und die verkäste Silomilch im A-Segment.

«Der Entscheid der BOM, künftig einen Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen auf der A-Milch zu realisieren, ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt», schreibt der Berner Bauernverband (BEBV) in einer Mitteilung. Die Leistungen der Milchbauern würden anerkannt. «Und sie erhalten einen Anteil aus der Wertschöpfungskette, der ihnen schon lange zusteht», heisst es weiter.

Doch die Einführung des neuen Standards müsse sich für die Milchbauern finanziell auszahlen, mahnt der BEBV. «Die Aufgabe der Branche wird es nun sein, diesen Zuschlag auch langfristig am Markt zu sichern und zu realisieren», heisst es weiter. Der Verband sieht die Schweizer Milchproduzenten (SMP) in der Pflicht. Diese müssten den Prozess kritisch beobachten und wenn nötig intervenieren. «Es dürfen nicht höhere Produktionsanforderungen verlangt werden, ohne dass die Mehrleistungen in Form des Nachhaltigkeitszuschlags auch wirksam werden», mahnt der Berner Bauernverband. 

Aus der Sicht der BEBV gilt es nun, alle Akteure zu verpflichten, den Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen pro Kilo auch effektiv zu bezahlen. Der Zuschlag dürfe nicht über nicht andere Abzüge kompensiert werden, heisst es weiter. Auch hier seien die SMP in der Pflicht, wenn nötig Druck auszuüben. 

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