
Dem Wolfsrüden M574 wurde zu Unrecht eine «Straftat» zur Last gelegt. (Symbolbild)
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Am 2. April wurde das Wolfsmännchen M574 zum ersten Mal im Kanton Bern nachgewiesen. Wie die «Berner Zeitung» berichtet, sorgte der Wolf in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald rasch für aufgewühlte Diskussionen. Dem Jagdinspektorat zufolge werden ihm bereits vierzehn Schafrisse zur Last gelegt.
Vorzeitige Abschussverfügung
Die kantonalen Behörden stuften das Verhalten des Wolfes deshalb früh als problematisch ein. So wurde bereits eine Abschussverfügung im Amtsblatt veröffentlicht, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Abschuss zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt waren.
«Damit erfüllt der Wolf die vom Bund vorgeschriebene Anzahl Risse für einen Einzelabschuss zwar noch nicht, mit einem weiteren Riss eines geschützten Nutztiers wird die Schwelle jedoch erreicht. Das Jagdinspektorat geht davon aus, dass das bald der Fall sein könnte», hiess es in einer Medienmitteilung des Kantons Bern.
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Spuren am Stall führten zum Täter
Zur Begründung der raschen administrativen Abwicklung der Verfügung verwies das Jagdinspektorat Anfang Juni laut der «Berner Zeitung» unter anderem auf Hinweise, wonach sich der Wolf wiederholt in Siedlungsnähe aufgehalten habe. Zudem habe er die Scheu vor den Menschen verloren.
Zur Begründung führte das Jagdinspektorat einen Angriff auf einen Meerschweinchenstall in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern am 30. Mai an. Obwohl bei dem Angriff keine Tiere zu Schaden kamen, richtete das angreifende Tier massive Zerstörungen am Stall an.
Genau diese Spuren haben die Ermittler genutzt, um den eigentlichen Täter ausfindig zu machen. Inzwischen steht nämlich fest, dass nicht der Wolf für den Vorfall verantwortlich war. Eine DNA-Analyse der am Stall sichergestellten Haare ergab, dass der Angreifer ein Hund war.
Wolf nicht mehr «unerwünscht»
Nach Angaben des Jagdinspektorats ging man zunächst aufgrund der massiven Schäden am Stall, des gemessenen Zahnabstands und eines wenige Tage zuvor in der Nähe registrierten Nutztierrisses von einem Wolfsangriff aus.
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern hält gegenüber der «Berner Zeitung» fest : «Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wird das Ereignis nicht mehr als Wolfsereignis geführt und das Verhalten des Wolfs in diesem Zusammenhang nicht mehr als unerwünscht eingestuft.»
Laut Kanton habe die neue Erkenntnis keine Auswirkungen auf die mögliche Abschussverfügung. Sie sei weiterhin nicht in Kraft getreten, da die für einen Abschuss erforderliche Anzahl von Nutztierrissen bislang nicht erreicht wurde.