
In der Schweiz wird zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet unterschieden: sogenannte Bauzonen und Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Diese Trennung ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung.
hzb-bab
Ein erster Teil der neuen Regeln ist bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Dazu gehören der Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Landwirtschaftszone und Massnahmen zur erleichterten Nutzung erneuerbarer Energien. Die restlichen Inhalte treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
129’342 Gebäude
Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb von Bauzonen dürfen in der Schweiz nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent zunehmen. Basis ist der Referenzwert vom 29. September 2023. Für den Kanton Bern liegt dieser Referenzwert bei 129’342 Gebäuden und 5304 ha versiegelter Fläche. Das sieht das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes vor. Um dieses umzusetzen, haben die Kantone bis 2031 Zeit. Der Kanton Bern will bereits 2028 soweit sein.
«Aktuell wird die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen seit September 2023 auf Basis der seither bewilligten Baugesuche analysiert. Dies soll erlauben, die Treiber der Entwicklung sowie mögliche Massnahmen zur Steuerung zu bestimmen», schreibt der Kanton Bern in einer Medienmitteilung. Mit einer Abbruchprämie sollen die Kantone Anreize für die Reduktion der Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen setzen. Der Kanton Bern wird die Ausgestaltung der Abbruchprämie und das Verfahren für die Ausrichtung per 1. Juli 2026 klären.
Weiterentwicklung möglich
Der Bund will aber auch gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln. So soll zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen ermöglicht werden. «Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Solche Konzeptionen sind im kantonalen Richtplan festzuhalten», schreibt der Kanton Bern.
Dieser sogenannte «Gebietsansatz» soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden. Die Arbeiten werden 2026 gestartet und die Akteure frühzeitig einbezogen. «Mir ist wichtig, dass der Kanton Bern diesen neuen Handlungsspielraum gut nutzen kann», lässt sich Regierungsrätin Evi Allemann zitieren.
-> Das Amt für Gemeinden und Raumordnung publiziert laufend Informationen sowie Themen- und Merkblätter. Hier gehts zur Webseite