BE: Weiterer Digitalisierungsschritt für Bauern

sda/blu |

Landwirte im Kanton Bern sollen noch digitaler unterwegs sein. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in erster Lesung gutgeheissen. Verfügungen sollen aber während einer Übergangsphase schriftlich übermittelt werden.

Berner Landwirtinnen und Landwirte verkehren mit den Behörden schon seit Jahren mehrheitlich digital. Mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes hat der Grosse Rat am Mittwoch den Grundstein für einen weiteren Digitalisierungsschritt gelegt.

Daten nicht mehrmals erfassen

Die Revision des kantonale Landwirtschaftsgesetzes soll es dem Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) ermöglichen, Daten weiterzugeben. Sie können zwischen verschiedenen Systemen ausgetauscht und müssen somit nicht mehrmals erfasst werden. Diese führe bei den Landwirtschaftsbetrieben zu einer administrativen Entlastung. Der Datenschutz habe höchste Priorität, versicherte der Regierungsrat im Zuge der Vernehmlassung.

Änderungen soll es auch bei Verfügungen geben. Der Agrarvollzug wird im Kanton Bern auf dem E-Government-System GELAN durchgeführt. Landwirtschaftsbetriebe hinterlegen ihre Daten und Gesuche zu verschiedenen Vollzugsbereichen elektronisch (Direktzahlungen, Projektbeiträge, Naturschutz, Tierseuchenkasse etc.).

Beitragsverfügung bei Bedarf schriftlich übermitteln

Die Gesetzesänderungen waren mit einer Ausnahme unbestritten. Zu reden gab, dass künftig die Beitragsverfügungen nur noch elektronisch hinterlegt und abrufbar sein sollen.

Mit Erhalt der Beitragsverfügung beginne auch die einmonatige Einsprachefrist zu laufen, gab Fritz Wyss namens der SVP zu bedenken. Landwirte würden künftig nur noch per Mail informiert, dass die Beitragsverfügung nun abrufbar sei. Wer innerhalb eines Monats die Verfügung nicht anschaue, habe die Einsprachefrist verwirkt. Die Gefahr sei also da, dass man Fristen verpasse.

Zumindest in einer Übergangsphase müsse sichergestellt werden, dass Personen, die das wünschten, weiterhin die Verfügung in Papierform erhielten, fand auch die Finanzkommission. Auch die Fraktionen waren einhellig der Meinung, dass der entsprechende Artikel nochmals angeschaut werden müsse.

Der Rat stimmte der Rückweisung einstimmig zu. Die übrigen Gesetzesänderungen verabschiedete er ebenfalls einstimmig mit 145 Stimmen.

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