Bern: Neues Portal für Prämienverbilligungen

Der Kanton Bern lanciert das erste E-Portal der Schweiz für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Über das neue Angebot können Nutzerinnen und Nutzer digital ihren Anspruch prüfen, den Bearbeitungsstand einsehen und Dokumente sicher abrufen.

pd/ome |

Das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern hat ein E-Portal für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aufgeschaltet. Darin hat die Bevölkerung direkt Zugriff auf persönliche Informationen und Daten, wie zum Beispiel den aktuellen Anspruch oder den Bearbeitungsstand der Anträge. «Schweizweit ist es das erste Portal im Bereich der Prämienverbilligung», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Die Kantone verbilligen die Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Rund 280'000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern erhalten Prämienverbilligung. Zuständig für die Ausrichtung der Prämienverbilligung ist das Amt für Sozialversicherungen (ASV). 

Sicher und bedienungsfreundlich

Das Prämienverbilligungsportal bietet Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen der Nutzerinnen und Nutzer. Sie können nach einmaliger Authentisierung unter anderem ihren aktuellen Anspruch auf Prämienverbilligung einsehen, den Bearbeitungsstand ihrer Anträge verfolgen und auf Dokumente zugreifen. Der Zugang erfolgt mittels BE-Login.

«Das neuen E-Portal stärkt den direkten Draht zwischen Bevölkerung und Verwaltung», sagt Regierungsrätin Evi Allemann. Auch die Abläufe würden dadurch einfacher und effizienter. Für individuelle oder komplexe Anliegen bleibe das ASV zu den gewohnten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

-> Von hier aus können Sie auf das neue E-Portal zugreifen. 

Laufende Weiterentwicklung

Das ASV sammelt Rückmeldungen zum Portal über das integrierte Feedbackformular, um es laufend weiterzuentwickeln. In einem nächsten Schritt sollen die Nutzerinnen und Nutzern unter anderem auch Vollmachten einsehen und verwalten, nachträglich Dokumente zum Antrag auf Prämienverbilligung hochladen und Informationen inkl. Anhänge mit dem ASV austauschen können.

-> Hier finden Sie weitere Informationen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien. 

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