Gericht bestätigt Milchverkaufverbot an Viehschau

Bei einer Viehschau vor vier Jahren wurden die Euter mit unzulässigen Ölen behandelt. Das Verwaltungsgericht bestätigt: Diese Milch darf nicht verkauft werden.

sda |

Ein Viehzuchtverein darf die Milch von Tieren, deren Euter vor Viehschauen mit nicht zugelassenen Ölen oder Salben behandelt wurden, nicht als Lebensmittel verwenden. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden.

Das Gericht wies eine Beschwerde des Vereins ab und bestätigte damit einen Entscheid der kantonalen Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Eine Gesundheitsgefährdung könne beim Konsum verunreinigter Milch nicht ausgeschlossen werden. Es sei deshalb von öffentlichem Interesse, dass solche Milch nicht als Lebensmittel verwendet werde.

Anlass war eine Viehschau im Emmental im Jahr 2021, wie aus dem Urteil hervorgeht. In Milchproben waren Mineralöl-Rückstände gefunden worden. Danach hatte das Veterinäramt den Verein angewiesen, diese Milch künftig nicht mehr als Lebensmittel zu verwenden. Die Rückstände in der Milch waren laut Verwaltungsgericht eindeutig auf die eingeriebenen Produkte zurückzuführen.

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