Gericht bestätigt Milchverkaufverbot an Viehschau

Bei einer Viehschau vor vier Jahren wurden die Euter mit unzulässigen Ölen behandelt. Das Verwaltungsgericht bestätigt: Diese Milch darf nicht verkauft werden.

sda |

Ein Viehzuchtverein darf die Milch von Tieren, deren Euter vor Viehschauen mit nicht zugelassenen Ölen oder Salben behandelt wurden, nicht als Lebensmittel verwenden. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden.

Das Gericht wies eine Beschwerde des Vereins ab und bestätigte damit einen Entscheid der kantonalen Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Eine Gesundheitsgefährdung könne beim Konsum verunreinigter Milch nicht ausgeschlossen werden. Es sei deshalb von öffentlichem Interesse, dass solche Milch nicht als Lebensmittel verwendet werde.

Anlass war eine Viehschau im Emmental im Jahr 2021, wie aus dem Urteil hervorgeht. In Milchproben waren Mineralöl-Rückstände gefunden worden. Danach hatte das Veterinäramt den Verein angewiesen, diese Milch künftig nicht mehr als Lebensmittel zu verwenden. Die Rückstände in der Milch waren laut Verwaltungsgericht eindeutig auf die eingeriebenen Produkte zurückzuführen.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Investiert Ihr dieses Jahr?

5.3 % Ja, bis zu 1'000 Franken
9.3 % Ja, zwischen 1'000 und 10'000 Franken
12.1 % Ja, zwischen 10'000 und 50'000 Franken
18.5 % Ja, zwischen 50'000 und 100'000 Franken
14.3 % Ja, zwischen 100'000 und 500'000 Franken
4.5 % Ja, bis zu einer Million Franken
19.1 % Ja, über eine Million Franken
12.6 % Nein
4.2 % Ich weiss noch nicht

Teilnehmer insgesamt 356

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?