Gross­tier­ret­tung: Wer hilft? Wer bezahlt?

Im Kanton Bern führen die Feuerwehren jährlich rund 20 bis 30 Grosstierrettungen durch. Im Ereignisfall sind die Ortsfeuerwehr, die Grosstierrettung und der Tierarzt zu alarmieren. Die Notrufnummern lauten 112 oder 118.

pd/ome |

Wie der Berner Bauernverband (BEVB) mitteilt, sind je nach Unfallort verschiedene Rettungskräfte im Einsatz. Die Feuerwehren und ihre Sonderstützpunkte sind für Unfälle mit Grosstieren zuständig. Dazu gehören beispielsweise Schweine, die in Jauchegruben stürzen, Pferde, die im Sumpf stecken bleiben, oder Kühe, die in Gittern eingeklemmt sind. Bergrettungen oder Krankentransporte grosser Tiere werden hingegen von spezialisierten Organisationen wie dem  Grosstier-Rettungsdienst (GTRD) , der  Alpine Rettung Schweiz (ARS) oder der Schweizerischen Rettungsflugwacht (REGA) durchgeführt.

Sonderstützpunkte Grosstierrettung

Im Kanton Bern werden Grosstierrettungen grundsätzlich nur über einen Sonderstützpunkt durchgeführt, heisst es in der Mitteilung weiter. Ausnahmen seien möglich, wenn die Rettung bereits abgeschlossen ist, bevor der Sonderstützpunkt eintrifft, oder wenn die Ortsfeuerwehr den Mindeststandard erfüllt und eine tierschutzgerechte Rettung selbstständig durchführen kann.

Im Kanton Bern gibt es sieben speziell ausgerüstete Sonderstützpunkte Grosstierrettung (SSP GTR), die eine flächendeckende Einsatzbereitschaft rund um die Uhr gewährleisten. Die Standorte befinden sich in Bern, Biel, Eggiwil, Frutigen, Langenthal, Thun und Zweisimmen. Sie können bei Bedarf jederzeit über die Notrufnummer 118 alarmiert werden.

Kosten nach Gewicht des Tiers

  • Kategorie 1: < 200 kg CHF 600.–
  • Kategorie 2: 200 – 800 kg CHF 1200.–
  • Kategorie 3: > 800 kg CHF 1500.–

Sind mehrere Tiere betroffen, wird pro weiteres Tier 100 Franken dazu gerechnet.

Mit dem Konzept «Grosstierrettung Kanton Bern» stelle die Gebäudeversicherung Bern (GVB) eine sichere und tierschutzgerechte Rettung sicher, schreibt der BEBV. Als Partnerin der Feuerwehren beteilige sie sich zudem an den Betriebs- und Einsatzkosten. Die GVB übernimmt 50 Prozent der Kosten für den Einsatz der Sonderstützpunkte. Die übrigen 50 % der Rettungskosten trägt der Tierhalter.

Helikoptereinsatz bei der Grosstierrettung

Ein Helikoptereinsatz muss vorgängig mit dem Tierbesitzer (Kostenklärung) sowie dem Tierarzt (Transportfähigkeit des Tieres) abgestimmt werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kreisfeuerwehrinspektor (KFI) kann über die Notrufnummer der Rega (058 654 39 40) ein Helikopter angefordert werden. Die Einsatzkosten werden von der GVB nicht übernommen.

-> Hier gibts weitere Informationen

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Halbierungsinitiative: Wie stimmt Ihr ab?

44.8 % Ich bin für die Initiative
51.7 % Ich bin gegen die Initiative
3.4 % Ist mir egal
0 % Weiss noch nicht

Teilnehmer insgesamt 87

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?