
Der Europäische Wolf besiedelt viele verschiedene Lebensräume: Von offenen Graslandschaften bis zu dichten Wäldern ist er überall zu finden.
Olle August
Der Angriff auf das Kalb erfolgte in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli 2026, schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung. Das Jungtier wurde vom Wolf so schwer verletzt, dass es notgetötet werden musste.
Der Wildhüter geht davon aus, dass ein Wolf der Angreifer war. Eine DNA-Probe soll Gewissheit bringen. Um solche Angriffe auf Nutztiere zu verhindern, hat der Kanton zwei Massnahmen beschlossen. Einerseits soll der Wolf vergrämt, andererseits das Monitoring mit Fotofallen intensiviert werden.
Ein Abschuss ist nicht möglich, weil der Angriff in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet stattfand. In diesen Gebieten ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn die Tiere wiederholt Herdenschutzmassnahmen umgehen oder Menschen gefährden. Mit einer erneuten Revision des Jagdgesetzes soll dies künftig möglich sein.
Bei Vorliegen eines Schadens an Nutztieren auf Alpen innerhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets sollen Abschüsse erlaubt sein, wenn mindestens zwei Angriffe auf Herden erfolgt sind, die durch fachgerecht eingesetzte Herdenschutzmassnahmen geschützt waren, und dabei insgesamt ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Ein erheblicher Schaden bei Einzelwölfen liegt vor, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet werden. Oder wenn mindestens ein Nutztier der Rinder- oder Pferdegattung oder der Gattung der Neuweltkameliden getötet oder schwer verletzt wird.
Freundliche Geüsse. Ueli Wenk