
Landwirtinnen und Landwirte im Kanton Bern können vielleicht künftig temporäre ökologische Ausgleichsflächen schaffen.
Anine Hungerbühler
Die Berner Regierung prüft, ob temporäre ökologische Ausgleichsflächen – sogenannte Popup-Biotope – auf dem Verordnungsweg ermöglicht werden können. Mit 84 zu 65 Stimmen hat der Grosse Rat am Montag einen Vorstoss von Bruno Vanoni (Grüne/Zollikofen) als Postulat überwiesen. «Ein prüfenswertes Beispiel dafür ist der Vorschlag, im Rahmen des ökologischen Ausgleichs auch temporäre ökologische Ausgleichsmassnahmen zu ermöglichen, die unter vorgängig festzulegenden Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit ohne Ersatzmassnahmen wieder aufgehoben werden könnten», heisst es im Vorstoss.
Landwirtschaftliche Flächen sollen zeitweise als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen und später wieder normal genutzt werden können. Damit soll die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten steigen, Flächen vorübergehend für die Biodiversität bereitzustellen. Der Regierungsrat zeigt sich bereit, diesen Punkt der Motion als Postulat entgegenzunehmen und dessen Umsetzung zu prüfen.
Hintergrund ist, dass die geplante Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes sistiert wurde. Mit dem Vorstoss will das Parlament dennoch Fortschritte beim Schutz von Lebensräumen erreichen, wie es in der Debatte hiess.
Die Berner Kantonsregierung hatte vor Jahresfrist entschieden, die Revision des Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung seien sehr kontrovers ausgefallen, hiess es zur Begründung. Zudem habe sich eine Mehrheit gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgesprochen.