Keine Hundesteuer für Herdenschutzhunde?

Um Nutztiere vor Wolf oder Luchs zu schützen, werden Herdenschutzhunde eingesetzt. Der Berner Grossrat Bernhard Brügger (SVP) wollte von der Regierung wissen, ob der Kanton Bern Herdenschutzhunde von der Hundesteuer befreien könnte.

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Wölfe und Luchse sind eine Gefahr für Nutztiere wie Schafe oder Ziegen. Um die Tiere vor den Raubtieren zu schützen, werden nebst Zäunen auch Herdenschutzhunde eingesetzt.

Grosse Bedeutung

Solche Hunde verursachen jedoch auch hohe Kosten, unter anderem für die Ausbildung, das Futter oder den Tierarzt. SVP-Grossrat Bernhard Brügger wollte von der Regierung wissen, ob sie bereit ist zu prüfen, Herdenschutzhunde (HSH) von der Hundesteuer zu befreien. Er verweist dabei auf andere Arbeitshunde wie Assistenzhunde, Diensthunde oder Schweisshunde, die in zahlreichen Kantonen von der Hundesteuer befreit seien. Herdenschutzhunde hätten eine grosse Bedeutung für die Landwirtschaft und den gesellschaftlichen Konsens.

Der Meisterlandwirt fragt in seiner Interpellation die Regierung weiter, ob sie sich bewusst sei, dass die Haltung solcher Hunde für die Tierhalterinnen und Tierhalter eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Zudem fragt er, ob eine Steuerbefreiung ein sinnvolles Instrument wäre, um die Akzeptanz und Förderung des Herdenschutzes zu stärken.

Kommunale Aufgabe

Der Kanton weist darauf hin, dass das Erheben von Hundetaxen eine kommunale Aufgabe sei. «Das kantonale Recht schreibt lediglich den Verwendungszweck der Hundetaxe sowie die Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung als von der Abgabe befreite Hundekategorie vor», heisst es in der Antwort. Den Gemeinden stehe es frei, weitere Kategorien von Hunden von der Taxe zu befreien.

Die Regierung sei sich der finanziellen Belastung der Tierhaltenden bewusst. Deshalb werde der Einsatz von Bund und Kanton mit einer einmaligen Erfolgsprämie von 5000 Franken pro Hund bei Bestehen der Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) sowie einem jährlichen Halterbeitrag von 1500 Franken unterstützt. Diese Beiträge würden die Aufwendungen für die Hundetaxen deutlich übersteigen. «Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob eine kantonal geregelte Steuerbefreiung der weiteren Förderung des Herdenschutzes mit Hunden dienen würde», hält die Regierung fest.

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