Mit Heli Pferd aus Morast gerettet

Ein Pferd ist am Freitagabend oberhalb von Därstetten im Kanton Bern im steilen Gelände ausgerutscht und unterhalb des Weges im Morast stecken geblieben. Ein grosses Rettungsteam samt Helikopter konnte das Tier nach einer aufwändigen Aktion befreien.

Eine Reiterin war mit ihrem Pferd unterwegs, als dieses im steilen Gelände abrutschte und erst unterhalb des begehbaren Weges wieder zum Stillstand kam. Aufgrund des morastigen Untergrunds konnte sich das rund 700 kg schwere Tier aber nicht mehr selbst in sicheres Gebiet bringen und begann bald, im Boden einzusinken.

Die Reiterin, die beim Unfall unverletzt blieb, habe daraufhin die Rega alarmiert, wie die Rettungsflugwacht am Sonntag mitteilte. Diese habe den Grosstier-Rettungsdienst und zwei Retter der Alpinen Rettung Schweiz aufgeboten. Ausgerückt war auch die Feuerwehr.

Immer mehr eingesunken

Allerdings sei rasch klar geworden, dass das eingesunkene Pferd wegen des Geländes nicht vom Boden aus gerettet werden könne. Auch die Zeit habe gedrängt. Das Tier sei in der Zwischenzeit weiter in den Morast eingesunken. Zudem sei die Körpertemperatur des Pferdes in einen kritischen Bereich gefallen.

Aus diesen Gründen seien ein Tierrettungsspezialist der Rega sowie ein weiterer Tierretter zum Einsatzort geflogen worden. Mit einem 20 Meter langen Lastenseil und mit einem Helikopter sei das Pferd aus dem Morast gerettet und in unmittelbare Nähe des Stalls geflogen worden. Das Tier sei unterkühlt, aber unverletzt geblieben und der Besitzerin übergeben worden.

Gehört zum Einsatzspektrum

Die Organisation von Helikoptertransporten mit Tieren gehöre zum breiten Einsatzspektrum der Rega, heisst es in der Mitteilung. Zugunsten der Berglandwirtschaft organisiert die Einsatzzentrale der Rega die Helikoptertransporte von verletzten oder toten Nutztieren überall dort, wo kein anderes Transportmittel eingesetzt werden kann.

Für die Transportflüge beauftragt die Rega normalerweise kommerzielle Helikopter-Transportunternehmen. Die Einsatzkosten können den Tiereigentümern erlassen werden, sofern diese über eine Rega-Familiengönnerschaft verfügen.

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