Solar-Grossanlage: Bern bestätigt Baubewilligung

Gegner der Solaranlage auf dem Mont Soleil warnen vor Schäden an Fauna und Flora. Ihre Beschwerde wurde nun abgewiesen.

sda |

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für eine Solar-Grossanlage auf dem Mont Soleil abgewiesen. Rund 60 natürliche und juristische Personen wehren sich auf dem Rechtsweg gegen das Vorhaben.

400 Solartische

Das Regierungsstatthalteramt Berner Jura hatte die Baubewilligung für die Erweiterung der bestehenden Solaranlage auf der Jurahöhe oberhalb von Saint-Imier Mitte März 2025 erteilt. Zuvor hatten die Stimmberechtigten von Saint-Imier dem Projekt mit 753 zu 698 Stimmen zugestimmt.

Gegner der Vorlage warnten vor Beeinträchtigungen von Fauna und Flora. Nach Meinung der Kritiker sollte die Solaroffensive des Bundes zuerst in bebautem Gebiet vorangetrieben werden. Die gegen 400 Solartische sollen künftig elf Gigawattstunden Strom liefern, einen grossen Anteil davon im Winter. Diese Menge Strom reicht zur Versorgung von rund 2500 Vierpersonenhaushalten. An der Montsol AG, die hinter dem Projekt steht, sind mehrere Energieunternehmen beteiligt, darunter der BKW-Konzern.

Kanton: «Anlage auf Mont Soleil erfüllt Vorgaben»

Solar-Grossanlagen seien nicht nur in den Alpen zulässig, hält die Bau- und Verkehrsdirektion in einer Mitteilung vom Freitag fest. Unter gewissen Bedingungen sei auch ein Standort im Jura zulässig. Diese Vorgaben sieht der Kanton Bern auf dem Mont Soleil erfüllt. Das Projekt sei mit dem auf dem Mont Soleil bereits bestehenden Windpark vereinbar.

Das Regierungsstatthalteramt hat aus Sicht des Kantons die Photovoltaik-Anlage «zu Recht als umweltverträglich beurteilt». Die Montsol AG müsse Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen umsetzen. Auch mit Blick auf das Orts- und Landschaftsbild hat der Kanton keine Bedenken, denn auf dem Hügel befänden sich bereits technische Infrastrukturen. Die geplante Anlage führe ausserdem auch nicht zu übermässigen Blendwirkungen.

Der Entscheid des Kantons im Fall Mont Soleil ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an die nächsthöhere juristische Instanz, das Verwaltungsgericht, weitergezogen werden.

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