Testpflicht für Erntehelfer

Im Kanton Bern sind Erntehelfer bei der Einreise von einer Quarantänepflicht befreit, müssen allerdings einen negativen Covid-19-Test vorweisen können.

Im Kanton Bern sind ausländische Erntehelferinnen und -helfer im Gemüse- und Obstbau von einer Quarantänepflicht bei der Einreise ausgenommen. Allerdings müssen die Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen können oder sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sei es wichtig zu wissen, dass ein Nachtest nach 7 Tagen ausserdem obligatorisch sei, teilt der Berner Bauernverband mit.

Der Berner Bauernverband empfiehlt den Betriebsleiterinnen und -leiter ausserdem ihre Angestellten regelmässig testen zu lassen, um so das Risiko einer Ansteckung im Betrieb zu minimieren.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr holzen?

62.8 % Ja
21.5 % Nein
8.5 % Weiss noch nicht
7.3 % Habe keinen Wald

Teilnehmer insgesamt 317

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?