Tierseuchen: Bern führt eine Härtefallregelung ein

Tierhaltungsbetriebe im Kanton Bern sollen künftig in Ausnahmefällen finanziell unterstützt werden können, wenn sie durch nicht entschädigte Tierkrankheiten schwere Verluste erleiden. Der Regierungsrat hat dafür eine Anpassung der Tierseuchenverordnung beschlossen.

mgt/ats |

Der Kanton Bern schafft eine neue Härtefallregelung für Landwirtschaftsbetriebe, die Tierverluste aufgrund von Tierkrankheiten erleiden, welche nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Die Regelung soll dann greifen, wenn Krankheiten auftreten, die gesetzlich nicht geregelt sind, die Verluste erheblich ausfallen und dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs gefährdet ist.

Der Regierungsrat hat dazu eine Teilrevision der Tierseuchenverordnung genehmigt. Die Änderung tritt per 1. August 2026 in Kraft.

Mit der neuen Regelung will der Kanton betroffenen Betrieben in ausserordentlichen Situationen gezielt Unterstützung ermöglichen. Bisher bestand für Tierverluste durch nicht entschädigte Krankheiten keine entsprechende Härtefalllösung.

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