Windparkprojekt in Tramelan nimmt weitere Hürde

sda |

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat Beschwerden gegen das Windparkprojektes auf der Montagne de Tramelan abgewiesen. Dies gab der Energiekonzern BKW am Dienstag bekannt. Er hofft auf einen Baubeginn im Frühling 2022.

Alle Rekurse seien vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt worden, schreibt die BKW. Allerdings könnten die Beschwerdeführer in letzter Instanz noch an das Bundesgericht gelangen. Gemäss BKW handelte es sich bei den Beschwerdeführern nicht um eine Natur-, Umwelt- oder Landschaftsschutzorganisation.

Der Energiekonzern will rund 35 Millionen Franken in den Bau eines Windparks mit sieben Turbinen investieren. Im Frühling 2015 hatten sich die Stimmberechtigten der Gemeinden Tramelan und Saicourt an der Urne für die nötigen Zonenplanänderungen ausgesprochen.

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