
Mittelfristig sollen in Wettingen rund 2000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dafür müssen rund 10 Hektar Kulturland umgezont werden. (Symbolbild)
KI erstellt
Das international tätige Industrieunternehmen Hitachi möchte sich im Gebiet Tägerhardächer in Wettingen AG ansiedeln. Das Unternehmen aus der Energie- und Maschinenbaubranche prüft derzeit einen neuen Schweizer Campus («Swiss Campus Hitachi») als künftigen Hauptsitz für seine Schweizer Aktivitäten. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, müssten dafür fünf Bauern Land abgeben.
Wie der Kanton Aargau, ist mitteilt dafür eine Anpassung des kantonalen Richtplans nötig. Das für den Hitachi-Bau vorgesehene Ackerland soll nämlich neu als Siedlungsgebiet und wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt eingezont werden. Noch bis Freitag, 27. März, läuft dazu die Vernehmlassung. Stellungnahmen können digital eingereicht werden. Der Bauernverband Aargau (BVA) hat bereits Stellung bezogen und dabei deutliche Vorbehalte formuliert.
-> 10 Hektaren Kulturland für Hitachi-Campus
Reduktion von Fruchtfolgeflächen
Die Ansiedlung von Hitachi hätte für den Wirtschaftsstandort Aargau in vielen Bereichen eine grosse Bedeutung. So könnten rund 1000 bestehende Arbeitsplätze gesichert und mittelfristig bis zu 2000 zusätzliche geschaffen werden. « Der Bauernverband Aargau anerkennt diese wirtschaftliche Dimension», teilt der BVA mit. Aus Sicht der Landwirtschaft sei es jedoch nicht nachvollziehbar, dass ihre Entwicklung zunehmend eingeschränkt werde, während für ein einzelnes Grossprojekt weitreichende Ausnahmen geschaffen werden sollen.

Christoph Hagenbuch ist Aargauer Grossrat und Präsident des Bauernverbandes Aargau.
Forrer Cornelia
Der BVA sei bereit, die wirtschaftliche Entwicklung konstruktiv mitzutragen, erwarte jedoch vom Kanton dieselbe planerische Flexibilität, wenn es darum geht, die Landwirtschaft strukturell weiterzuentwickeln. Gleichzeitig stelle die Richtplananpassung einen erheblichen Eingriff dar. «Mit der Festsetzung von neuem Siedlungsgebiet, der Festsetzung eines Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung, der Reduktion des Siedlungstrenngürtels sowie der Reduktion von Fruchtfolgeflächen werden mehrere Schutzinstrumente gleichzeitig relativiert», so der BVA. Auch der kantonale Wildtierkorridor AG-R20 (-> siehe Dokument, Seite 110) sei betroffen.
Die Bedingungen des Bauernverbandes
Bedeutende Grossprojekte zu ermöglichen sei legitim, so der BVA weiter. Es sei jedoch nicht akzeptabel, dass der Landwirtschaft dringend notwendige Entwicklungsschritte erschwert oder verwehrt werden. «Der BVA erwartet deshalb, dass zentrale Anliegen der Landwirtschaft umgesetzt werden.»
Ohne diese Korrekturen könne der geplanten Ansiedlung und den dazu notwendigen Richtplananpassungen nicht zugestimmt werden. Der Bauernverband Aargau knüpft seine Zustimmung zur Hitachi-Ansiedlung «ausdrücklich» an folgende Bedingungen:
- Die Siedlungstrenngürtel sind aus dem Richtplan zu streichen, da sie die landwirtschaftliche Entwicklung unnötig einschränken; alternativ müssen Bauernhöfe im selben Bereich erlaubt werden, wo auch Hitachi bauen darf.
- Landschaften von kantonaler Bedeutung sollen dort reduziert werden, wo sie die landwirtschaftliche Entwicklung behindern.
- Die Siedlungsgebietsreserven (Richtplankapitel S 1.2) sind um 50 ha zu verkleinern.
- Die Reduktion von Fruchtfolgeflächen ist mindestens gleichwertig zu kompensieren, bspw., durch ungenutztes Industrieland, wie im Sisslerfeld, wo noch über 80 ha unbebaut sind.
- Ein allfälliger ökologischer Ausgleich muss auf dem Hitachi-Areal erfolgen.
- Wildtierkorridore dürfen die Entwicklung der Landwirtschaft nicht behindern.
- Auch für landwirtschaftliche Projekte braucht es schnellere Verfahren und eine bessere Koordination der beteiligten Ämter.